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Landeszeitung Lüneburg: "Niemals durch die Hand eines Arztes sterben" Dr. Martina Wenker, Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer, sieht Benelux-Staaten mit Euthanasie-Kurs auf einer schiefen Ebene

Geschrieben am 06-09-2018

Lüneburg (ots) - Von Joachim Zießler

Egal, ob man auf das deutsche Gesundheitssystem blickt oder nach
Großbritannien oder Italien: Der Stein des Weisen, ein bezahlbares,
effizientes und zukunftssicheres Modell ist nicht zu sehen. Warum ist
das so schwer? Dr. Martina Wenker: Die vielfältigen, ganz
unterschiedlichen Probleme in den Gesundheitssystemen der Länder
zeigen, dass es keine Blaupause gibt. Auch nicht geben kann, denn die
Wünsche der Bürger an die medizinische Versorgung sind völlig
unterschiedlich. Wir haben in Deutschland traditionell ein
dreigegliedertes Gesundheitswesen. Primär ist der Hausarzt der
Ansprechpartner, der sich als Familienarzt auch um die alltäglichen
Krankheiten kümmert. Die nächste Versorgungsebene ist dann der
Facharzt, der für speziellere Probleme weitergebildet ist. Erst in
der dritten Versorgungsebene kommt das Krankenhaus. Dieses System ist
ein gewachsenes. Es ist den Bürgern nicht nur vertraut, sondern auch
leistungsfähig.

Kippt Dr. Google dieses System, weil Patienten mit angelesenem
Halbwissen sofort zum Facharzt drängen? Dr. Google ändert die
Versorgungslandschaft insgesamt, weil insbesondere jüngere Patienten
sich wie selbstverständlich im Internet Diagnosen und bei
Versandapotheken auch Medikamente holen. Wir werden uns auf
Veränderungen bei den Wünschen der Patienten einzustellen haben.
Allerdings bleiben die Krankheiten gleich. Und ich bin überzeugt
davon, dass derjenige, der wirklich Hilfe braucht, weiter zum Arzt
seines Vertrauens gehen wird. Und das sollte zunächst der selbst
gewählte Hausarzt sein. Ich halte nichts von Ideen, den ersten
Ansprechpartner zuzuweisen.

Eineinhalb Jahre hat eine Wissenschaftler-Kommission noch Zeit,
eine einheitliche Gebührenordnung für Ärzte zu entwerfen. Zu wenig
Zeit, um eine klassenlose Medizin zu schaffen? Tatsächlich verrinnt
die Zeit, wenn man bedenkt, dass sich die Kommission gerade erst
gebildet hat. Zudem sollen sie zwei Dinge verbinden, die nicht zu
verbinden sind: Sie haben in der gesetzlichen Krankenversicherung das
Sachleistungsprinzip, bei dem der Patient im Vertragsverhältnis mit
der Krankenkasse steht, und in der privaten Krankenversicherung die
Kostenerstattung. Während in der gesetzlichen ein Gesamtbudget für
alle Leistungen zur Verfügung steht, wird in der privaten die
einzelne ärztliche Leistung vergütet. Beide Systeme sind so weit
auseinander, dass es nicht gelingen kann, daraus in eineinhalb Jahren
ein einheitliches zu machen. Und es ist die Frage, ob dies überhaupt
sinnvoll wäre. Das System ist eines der besten weltweit. Ausklammern
würde ich hier lediglich das Problem unterschiedlicher Wartezeiten.
Dennoch gilt: Beide Systeme können voneinander lernen, aber sie
müssen nicht vermengt werden. Nicht umsonst ist die häufigste
Zusatzversicherung die Reisekrankenversicherung.

Seit einiger Zeit schmieden Bundesärztekammer und private
Krankenversicherungen an einem Konsens für eine neue Gebührenordnung.
Hat die Bundesregierung diese Vorarbeit nun vom Tisch gewischt? Diese
Vorarbeit ist über Jahre erstmalig in Zusammenarbeit mit dem Verband
der privaten Krankenversicherer entstanden. Wir sind davon überzeugt,
dass wir damit ein hochmodernes Modell haben, in dem alle ärztlichen
Leistungen sachgerecht abgebildet werden. Dies kann eine gute
Grundlage für eine neue Gebührenordnung sein. Ich würde mich wundern,
sollte man im Ministerium nicht auf diesem stabilen Fundament
aufbauen wollen.

Würde eine einheitliche Gebührenordnung nicht zwangsläufig zu
einem florierenden Zusatzversicherungsangebot führen, das das Ideal
der klassenlosen Medizin immer torpediert? Das werden Sie in der Tat
in einem wettbewerblichen System nie verhindern können. Wer es sich
leisten kann, wird immer Zusatzleistungen ordern.

Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland die Landarztquote
auf den Weg gebracht, Bayern und die niedersächsische SPD möchte
nachziehen. Fortan soll eine gewisse Quote von Medizinstudienplätzen
den Bewerbern vorbehalten bleiben, die sich für den Dienst auf dem
platten Land verpflichten. Eine sinnvolle Lösung? Die Ärztekammer
Niedersachsen sagt ganz klar: Nein. Damit stehen wir auf der Seite
des Wissenschaftsministers, der betont, es wäre weltfremd, einen
18-jährigen Studienanfänger dazu zu vergattern, für zwölf Jahre in
einem unterversorgten Gebiet tätig sein zu müssen. Ohnehin ist nicht
klar definiert, wer eigentlich Landarzt ist. Gilt diese Bezeichnung
auch für denjenigen, der im ländlichen Raum im Krankenhaus arbeitet?
Zudem weiß ich doch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, wo in zwölf
Jahren eine unterversorgte Region besteht, bin aber gebunden -
ungeachtet meiner persönlichen Situation. Eine derartige Regelung
kann höchstens ein Baustein werden, wenn wir irgendwann wieder genug
Medizinstudienplätze haben. In einer Mangelsituation macht eine
Quotierung keinen Sinn, weil dadurch nur der Mangel von einem Bereich
in den anderen verschoben wird. Sinnvoller wäre es, den Beruf des
Hausarztes auf dem Land attraktiver zu gestalten. Etwa durch eine
strukturierte Weiterbildung, die nach fünf Jahren auch wirklich
beendet ist. Oder durch die Schaffung von
Teilzeitarbeitsmöglichkeiten für junge Ärztinnen und Ärzte mit
Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Auch der
Bereitschaftsdienst in der Fläche kann optimiert werden. 

Wäre eine Buschzulage wirksamer als eine Quote? Sollte die
Kassenärztliche Vereinigung zu dem Schluss kommen, dass diese
Selbstverpflichtung eines Arztes besonders viel wert ist, und deshalb
ein Stück drauflegt - herzlich gerne.

Häuft sich die Gewalt gegen Ärzte? Eindeutig ja. Schon am Tresen
bei der Aufnahme herrscht im Vergleich zu den Vorjahren ein erheblich
rauerer Ton. So fordern immer häufiger Patienten sehr massiv ein, nun
aber mit dem Aufruf zum Arzt dran zu sein - ungeachtet der Tatsache,
dass es natürlich der Arzt entscheidet, wessen Fall am dringlichsten
ist. Und das ist nicht der Patient, der am lautesten schreit, sondern
der, der am krankesten ist. Es gibt mittlerweile sehr viele Kollegen,
die Angst haben, im Bereitschaftsdienst hinauszufahren. Wir hatten
jüngst ein Deeskalationstraining angeboten. Der Trainer sagte: "Wenn
Sie in einen Raum kommen, um einem Patienten zu helfen, sollten Sie
als Erstes gucken, wo Ihr Fluchtweg ist!" Wo kommen wir denn da hin?
Unser Beruf ist darauf angelegt, sich sofort auf den hilfsbedürftigen
Kranken zu konzentrieren - und nicht auf den Eigenschutz.
Mittlerweile haben wir in großen Kliniken schon Sicherheitskräfte im
Wartebereich stehen, um Krawalle zu unterbinden. Neue Kliniken werden
so gebaut, dass die Behandlungszimmer eine Fluchtmöglichkeit bieten.
Diese zunehmende Gewaltbereitschaft spüren aber nicht nur Ärzte,
sondern auch medizinische Fachangestellte, Pflegekräfte und
Rettungssanitäter. Die Art und Weise, wie Bürger Helfenden
gegenübertreten, wandelt sich massiv. Irgendwann führt dies dazu,
dass die Helfenden sagen: "Dann lassen wir's!"

In Belgien gehört der Giftbecher zum Arztkoffer, sogar bei Kindern
ist Sterbehilfe erlaubt. Wären Sie froh über ein entsprechendes
deutsches Sterbehilfegesetz, weil dieses Sie aus einer rechtlichen
Grauzone holen würde? Es gibt keine rechtliche Grauzone. Wir haben
vielmehr ganz klare Gesetze. So haben wir vor zwei Jahren zunächst
das Palliativ- und Hospizgesetz bekommen und anschließend das Gesetz
zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe. In ihrer Kombination
sind diese Gesetze unfassbar gut. Ich arbeite seit 30 Jahren in der
Onkologie, habe viele unheilbar Kranke gesehen. Ich sehe mit
Entsetzen, dass ein Land Minderjährigen, psychisch Kranken und
Demenzkranken bei Lebensüberdruss Gift als Option anbietet. In diesen
Fällen wird de facto von anderen entschieden, wer lebenswert ist und
wer nicht. Mit einer solchen Regelung kämen wir auf eine schiefe
Ebene. Unsere Aufgabe ist es, zu heilen oder wo das nicht möglich
ist, zu lindern und beizustehen. Ich hoffe, dass die Praxis aus den
Benelux-Staaten niemals zu uns hinüberschwappt. Ich kenne
Niederländer, die haben eine sogenannte Lebenskarte im Portemonnaie.
"Mach mich nicht tot, Doktor", steht da drauf.

Sind wir in Deutschland wegen unserer historischen Last noch
immunisiert? Ja, und das ist auch gut so. Wir haben für jede auch
noch so schwierige Situation am Lebensende erleichternde Option, bis
hin zu hoch dosierten Morphiumgaben. Wir können helfen. Wir müssen
nicht töten. Und Ärzte dürfen dies niemals tun. Jeder Patient muss zu
jedem Zeitpunkt sicher sein, dass der Arzt, der mit einer Spritze in
der Hand an sein Krankenbett tritt, ihm helfen und nicht ihn töten
will.

Sind Kriterien wie "unerträgliches Leid" oder "Würde" nicht
ohnehin zu schwammig für ein Gesetz, zudem missbrauchbar? In der Tat.
Wir regeln in Gesetzen den Regel- und nicht den Ausnahmefall. Leid
und Würde werden in allen Kulturen und zu allen Zeiten anders
definiert. Und selbstverständlich bieten Ärzte Hilfe im Sterben an.
Bis hin zu einer konsequenten Sedierung, damit der Patient die
Schmerzen nicht spürt. Die Intention ist aber immer, die schwere
letzte Zeit aushaltbar zu machen, und nicht, Tötung auf Verlangen
anzubieten. Niemals durch die Hand eines Arztes sterben, immer an der
Hand.

In Belgien wurde nun ein Demenzkranker, der nicht gelitten hat,
auf Wunsch seiner Angehörigen getötet... Allein die Möglichkeit,
euthanasieren zu können, würde einen ungeheuren Druck auf Alte,
Kranke und Schwache entfesseln, doch bitte schön den Angehörigen
nicht zur Last zu fallen. Medizin-Ethik zum Lebensende wird immer
wieder diskutiert werden, weil jede Generation einen anderen
Blickwinkel hat. Doch ich werde mich immer dagegen sperren, die
Option der Tötung auf Verlangen zu schaffen.

Zur Person

Dr. Martina Wenker ist Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen
und Vizepräsidentin der Bundesärztekammer. Sie studierte in ihrer
Heimatstadt Göttingen, ist Fachärztin für Innere Medizin, arbeitete
lange im Bereich Lungen- und Bronchialheilkunde.



Pressekontakt:
Landeszeitung Lüneburg
Werner Kolbe
Telefon: +49 (04131) 740-282
werner.kolbe@landeszeitung.de

Original-Content von: Landeszeitung Lüneburg, übermittelt durch news aktuell


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