| | | Geschrieben am 27-08-2018 Gesichtsverhüllung vor Gericht: Extrawurst für Muslime ist inakzeptabel (FOTO)
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 Potsdam (ots) -
 
 Bislang ist es nicht grundsätzlich verboten, während einer
 Gerichtsverhandlung das Gesicht zu verhüllen. Nordrhein-Westfalen und
 Bayern wollen nun dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegen, um
 Gesichtsverhüllung vor Gericht zu unterbinden. Damit soll ein
 Beschluss der Justizministerkonferenz umgesetzt werden, den
 Brandenburg bislang nicht mittrug. Am 21. September wird darüber
 beraten.
 
 Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag
 Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu:
 
 "Mit dem Prinzip Extrawurst für Muslime muss Schluss sein. Bei
 einer Aussage vor Gericht muss der Richter jedes Gesicht sehen
 können, um Mimik und Gestik beurteilen zu können. Das gehört zu
 unserem christlichen Grundverständnis von Offenheit. Und hierfür
 sollte sich auch die Brandenburger Landesregierung einsetzen. Was
 seit Juni 2017 ein Bundesgesetz in der Beamtenschaft und beim Militär
 regelt, muss auch für den Gerichtssaal gelten. Für alle
 Verhandlungsparteien, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligten muss
 ein Verhüllungsverbot gelten. Ich fordere von der rot-roten
 Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen."
 
 
 
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 Original-Content von: AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, übermittelt durch news aktuell
 
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