| | | Geschrieben am 27-08-2018 Tod ohne Vorwarnung: Was muss jetzt geregelt werden? (FOTO)
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 Düsseldorf (ots) -
 
 Ein Wimpernschlag und alles ist anders: Der plötzlich eintretende
 Tod eines geliebten Menschen ist für Angehörige besonders schlimm.
 Die Monuta Versicherungen klären mit Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M.,
 unter anderem auf Erbrecht spezialisiert, auf, inwiefern für den
 abrupten Todesfall vorgesorgt werden kann, damit der bürokratische
 Aufwand für Angehörige so gering wie möglich bleibt.
 
 Schlaganfall, Herzinfarkt, Autounfall - es kann jeden Tag
 passieren und jeden von uns treffen: der plötzliche Tod. Alleine im
 August letzten Jahres kamen in Deutschland über 300 Menschen in Folge
 eines Verkehrsunfalls ums Leben, belegen Zahlen des Statistischen
 Bundesamtes. Für die Angehörigen ein Albtraum. Doch neben Schock und
 Trauerbewältigung müssen die Angehörigen vor allem "organisatorische
 Belange" regeln. Eine finanzielle Absicherung sowie wichtige
 Vorsorgedokumente entlasten die Hinterbliebenen enorm und nehmen
 ihnen eine große Bürde. Im Folgenden klären die Monuta Versicherungen
 mit Unterstützung von Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M. darüber auf,
 welche Dokumente und Vollmachten essentiell sind.
 
 1. Bei einer Bestattung summieren sich schnell die Kosten. Was
 wird oft vergessen?
 
 Lutz Arnold: Oft wird der finanzielle Aufwand unterschätzt, den
 eine Bestattung haben kann: die eilig gedruckten Einladungskarten,
 der Sarg, der Blumenschmuck, die Kosten des Bestatters, der
 Grabstein, das Grab selbst sowie die städtischen Gebühren müssen
 bezahlt werden. Nicht selten kommt es vor, dass mit dem Verstorbenen
 ein Mietvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist besteht. Die Folge:
 Schnell sind Summen von 7.000 bis 9.000 Euro erreicht, die einer der
 Angehörigen vorstrecken und sich hinterher mühevoll von der Erbmasse
 zurückholen muss - sofern diese überhaupt ausreicht.
 
 2. Was müssen Hinterbliebene bei Vollmachten, Verträgen und
 digitalem Nachlass beachten?
 
 Lutz Arnold: Um welche Verträge und Rechnungen sich Angehörige
 kümmern müssen, ist leider nicht so leicht herauszubekommen. Ohne
 Vollmacht dürfen sie auch von Dritten, wie beispielsweise der Bank
 oder dem Vermieter, keine Auskunft erhalten. Am sinnvollsten ist es,
 die Kontoauszüge des Verstorbenen der letzten zwölf Monaten
 durchzugehen. So wird recht schnell ein erster Überblick geschaffen.
 Darüber hinaus sollten persönliche Passwörter und Login-Daten für
 bestimmte Vertrauenspersonen zugänglich sein. Das ermöglicht
 Hinterbliebenen, sich unkompliziert auch um das digitale Erbe zu
 kümmern. Dabei ist der digitale Nachlass gleich zu behandeln wie der
 analoge. Vor allem das Testament ist für Angehörige enorm wichtig und
 sollte schon zu Lebzeiten nicht vernachlässigt werden. Jene
 bevollmächtigte Person, die die Aufgabe hat, die Trauerfeier zu
 organisieren, sollte mit einer Vorsorge- beziehungsweise
 Generalvollmacht ausgestattet werden. Achtung: Beinhaltet die
 Vollmacht nicht die Klausel 'über den Tod hinaus', ist sie nach dem
 Tode nicht gültig und somit nicht rechtswirksam.
 
 Nicht selten sind heftige Streitigkeiten unter den Erben und
 Angehörigen im Nachgang vorprogrammiert. Besonders in der Trauerphase
 sollten sich Hinterbliebene nicht damit beschäftigen müssen. Eine
 Sterbegeldversicherung kann hier aus meiner Sicht große Abhilfe
 verschaffen, vor allem wenn es sich um finanzielle Uneinigkeit
 handelt.
 
 Checkliste Vorsorgedokumente - für den Fall der Fälle
 
 Rechtlich:
 
 - Vorsorgevollmacht
 - Patientenverfügung
 - Sorgerechtsverfügung (bei minderjährigen Kindern)
 - Bestattungsverfügung
 
 Finanziell:
 
 - Sterbegeldversicherung für finanzielle Absicherung abschließen
 
 Organisatorisch:
 
 - Festhalten medizinischer Informationen zu Allergien, Krankheiten
 und anderen ge-sundheitlichen Beeinträchtigungen
 - Gegebenenfalls Organspende-Ausweis ausfüllen
 - Passwortlisten (Stichwort: digitales Erbe - Login-Daten
 detailliert aufschreiben)
 - Hinweise, wie Bestattung ablaufen soll (zum Beispiel: Erd- oder
 Feuerbestattung?)
 - Namenslisten (Wer soll zur Trauerfeier kommen? Wer soll sich um
 die Trauerfeier kümmern?)
 
 Persönlicher Tipp von Lutz Arnold: Alle nötigen Informationen in
 einem sogenannten "Not-fallordner" aufbewahren - im Falle des
 plötzlichen Todes ist das eine nicht zu unterschätzen-de Hilfe für
 Angehörige.
 
 Über Lutz Arnold
 
 Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M. hat an der Universität zu Köln
 Rechtswissenschaften studiert. Danach erwarb er in Großbritannien den
 Titel "Master of Law (LL.M.)" in Wirtschaftsrecht. Er ist Autor der
 Fachbücher "Allgemeines Verwaltungsrecht", "Öffentliches Recht" und
 "Verfassungsrecht". Beruflich war er in verschiedenen Unternehmen
 u.a. in leitenden Vertriebsfunktionen tätig. Seine Kanzlei ist seit
 2003 auf Anlegerschutzrecht, Vermittlerrecht, Vorsorgeverfügungen und
 Erbrecht spezialisiert. Hier sind 20 Mitarbeiter an den Standorten
 Berlin und Dresden tätig. Herr Arnold ist verheiratet und hat eine
 Tochter. Zu seinen Hobbies gehören vor allem "Natur erleben" und
 Reisen.
 
 Über Monuta
 
 Monuta ist in den Niederlanden seit 1923 Spezialist für
 Bestattungen. In Deutschland gehört das Unternehmen zu den führenden
 Anbietern im Bereich der Sterbegeldversicherung und bietet mit der
 Trauerfall-Vorsorge eine einzigartige Form der
 Hinterbliebenen-Absicherung an. Diese geht im Gegensatz zur
 klassischen Sterbegeldversicherung über die rein finanzielle
 Absicherung hinaus und bietet einen umfassenden, individuellen Schutz
 bis hin zur kompletten Organisation der Bestattung.
 
 Weitere Informationen zur Monuta Trauerfall-Vorsorge unter:
 www.monuta.de
 
 
 
 Pressekontakt:
 
 Anwaltskanzlei Arnold
 Inh. Lutz Arnold
 Prager Str. 3
 01069 Dresden
 Tel: +49 (0) 351/426406-20
 Fax: +49 (0) 351/426406-30
 info@anwaltskanzleiarnold.de
 www.anwaltskanzleiarnold.de
 
 Monuta
 Marketing & PR
 Susanne Jennen
 Niederkasseler Lohweg 191
 40547 Düsseldorf
 Tel: +49 (0) 211 522 953-14
 Fax:+49 (0) 211 522 953-519
 sjennen@monuta.de
 
 JDB MEDIA GmbH
 Monuta Presseagentur
 Juliane Schönherr
 Schanzenstraße 70
 20357 Hamburg
 Tel: +49-(0)40-468832-640
 Fax:+49-(0)40-468832-32
 monuta@jdb.de
 
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