| | | Geschrieben am 18-07-2018 Deutsche Umwelthilfe fordert mindestens 20 Milliarden Euro Bußgelder gegen betrügerische Autohersteller wegen illegaler Abschalteinrichtungen bei Diesel-Pkw
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 Foto & mehr Informationen
 http://ots.de/nwAe26
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 Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert Verkehrsminister
 Scheuer mit "Three Billboards Outside BMVI" im Zuge einer
 Guerilla-Aktion vor dem Ministerium plakativ zum Handeln auf - Das
 zuständige Kraftfahrt-Bundesamt muss 5.000 Euro Bußgeld pro
 Betrugsdiesel gegen Audi, BMW, Daimler, Opel, Porsche, VW und
 ausländische Hersteller wie Fiat wegen der Verwendung illegaler
 Abschalteinrichtungen verhängen und geltendes Recht durchsetzen -
 Neues Rechtsgutachten belegt, dass Bußgelder auch gegen ausländische
 Fahrzeughersteller wie Fiat möglich und erforderlich sind -
 Hersteller müssen zur technischen Nachrüstung der Betrugs-Diesel auf
 eigene Kosten verpflichtet werden - Einnahmen aus den überfälligen
 Geldbußen sollen zur Finanzierung der Verkehrswende in Deutschland
 verwendet werden
 
 +++ English version of the press release: http://l.duh.de/p180718
 +++
 
 Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesverkehrsminister
 Andreas Scheuer auf, endlich geltendes Recht durchzusetzen und
 Bußgelder in der nach EU-Recht geforderten Höhe gegen die
 betrügerischen Autokonzerne zu verhängen, deren Diesel-Pkw
 nachweislich mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen sind.
 Aktuell sind bei circa vier Millionen Diesel-Pkw betrügerische
 Abschalteinrichtungen amtlich nachgewiesen. Weitere Euro 5 und 6
 Diesel-Pkw-Modelle mit Betrugssoftware werden folgen. Die DUH geht
 insgesamt von elf Millionen betroffenen Diesel-Pkw in Deutschland
 aus.
 
 Trotz der eindeutigen Rechtslage hat das Kraftfahrt-Bundesamt
 (KBA) bislang keine Geldbußen gefordert. Dabei wäre das KBA auch für
 diejenigen Autohersteller zuständig, gegen die noch keine deutsche
 Staatsanwaltschaft ermittelt, vor allem also für die ausländischen
 Hersteller, die Autos in Deutschland verkaufen. Um auf diesen
 Missstand hinzuweisen, hat die DUH am frühen Morgen des 18.Juli.2018
 drei große Werbetafeln vor dem Verkehrsministerium in Berlin
 installiert. Sie tragen die Botschaft "12.860 DEAD, 800.000 SICK, 11
 MILLION CHEATED DIESEL-OWNERS"; "AND STILL NO REAL FINES OR FIXES?";
 "HOW COME, MINISTER SCHEUER?". Zum Pressefoto:
 http://l.duh.de/p180718.
 
 Ihre Forderung untermauert die DUH mit einem bei der Aktion
 vorgestellten aktuellen Rechtsgutachten von Remo Klinger. Dieses
 belegt die nach nationalem Recht vorhandenen Möglichkeiten, die
 Hersteller von Kraftfahrzeugen, die Fahrzeuge mit unzulässigen
 Abschalteinrichtungen in Verkehr gebracht haben, mit Geldbußen zu
 belegen. Das durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen
 Volkswagen verhängte Bußgeld von einer Milliarde Euro betrifft andere
 schwerwiegende Rechtsverstöße. Allein die sich aus dem
 Inverkehrbringen von 2,6 Millionen VW-Betrugsdiesel ergebende
 Geldbuße beläuft sich auf 13 Milliarden Euro, wie das Rechtsgutachten
 zeigt.
 
 "Während Bundesverkehrsminister Scheuer wie schon seine Vorgänger
 nicht willens ist, die gesetzlich vorgeschriebenen Strafen gegen die
 Konzerne auszusprechen, fordert beispielsweise die französische
 Antibetrugsbehörde 18 Milliarden Euro Strafe von inländischen und
 italienischen Herstellern. Doch nicht nur die Beachtung rechtlicher
 Vorgaben wird durch Minister Scheuer missachtet, auch die Umsetzung
 der politischen Vereinbarung des Koalitionsvertrags, wie etwa die
 Durchsetzung wirksamer Hardwarenachrüstung für alle Betrugsdiesel,
 kommt nicht voran. Während einer Privatperson beim dreimaligen
 Busfahren ohne Fahrschein eine Gefängnisstrafe droht, schützt
 Dieselminister Scheuer einseitig die Autokonzerne und lässt die
 betrogenen Autohalter im Dieseldunst allein", so Jürgen Resch,
 Bundesgeschäftsführer der DUH. "Die auch seitens der EU-Kommission
 geforderten Strafzahlungen sollten zweckgebunden für die Finanzierung
 der Verkehrswende verwendet werden. Wir müssen die kollektiven
 Verkehre, Bahn, Bus und Straßenbahn stärken und den motorisierten
 Individualverkehr nach dem Beispiel von Wien und Zürich aus den
 Innenstädten weitgehend verbannen."
 
 Die DUH geht davon aus, dass insgesamt circa elf Millionen Euro 5
 und Euro 6 Diesel-Pkw in Deutschland mit einer illegalen
 Abschalteinrichtung ausgestattet sind und unsere Innenstädte mit dem
 giftigen Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) verpesten. 12.860
 vorzeitige Todesfälle sind jährlich in Deutschland auf die Belastung
 mit NO2 zurückzuführen. Der Schadstoff verursacht zudem nach
 Berechnungen des Umweltbundesamts jedes Jahr mehr als 800.000
 Atemwegs-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes - besonders
 Kinder, alte und gesundheitlich vorbelastete Menschen sind gefährdet.
 
 Das KBA verzichtet nicht nur auf Geldbußen - es verlangt auch
 keine wirksame Reduktion der Abgasemissionen, sondern genehmigt sogar
 die Implementation neuer, nun "legaler" Abschalteinrichtungen, wie
 sogenannte "Thermofenster". So kommen die deutschen Hersteller selbst
 im Falle eines festgestellten Betrugs mit weitgehend unwirksamen
 Micky-Maus-Software-Updates davon. Und dies obwohl CDU/CSU und SPD im
 Koalitionsvertrag vereinbart hatten, die technische Nachrüstung der
 insgesamt über elf Millionen Betrugs-Diesel in Deutschland "zu
 prüfen" und entsprechend den Ergebnissen der Expertengruppe 1 im
 Bundesverkehrsministerium durchzusetzen.
 
 Das nun vorliegende Rechtsgutachten zur "Festsetzung von Geldbußen
 gegenüber Kraftfahrzeugherstellern wegen der Verwendung illegaler
 Abschalteinrichtungen" von Rechtsanwalt Remo Klinger zeigt auf, dass
 nach nationalem Recht nicht nur gegen inländische Automobilhersteller
 wie Volkswagen, Daimler oder Opel, die illegale Abschalteinrichtungen
 verwendet haben, Bußgelder verhängt werden können.
 
 Auch ausländische Hersteller, wie Fiat, können für den Verkauf von
 Fahrzeugen mit illegaler Abschalteinrichtung in Deutschland mit einem
 Bußgeld belegt werden. Das dem Verkehrsministerium unterstehende und
 für die Verhängung von Bußgeldern zuständige KBA kann bei
 ausländischen Herstellern zwar nicht auf die im Ausland erteilte
 EG-Typgenehmigung Einfluss nehmen. Dies bedeutet aber nicht, dass in
 Deutschland begangene Ordnungswidrigkeiten nicht in Deutschland
 geahndet werden könnten.
 
 Die Rechtslage ist aus Sicht der DUH klar: Da die illegalen
 Abschalteinrichtungen bei der Typzulassung nicht angegeben worden
 sind, sind die Übereinstimmungsbescheinigungen der Fahrzeuge
 ungültig. Mit dieser ungültigen Bescheinigung sind sie verkauft
 worden. Auf dieser Grundlage muss ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro
 je Fahrzeug verhängt werden.
 
 Für die knapp vier Millionen vom KBA mit illegalen
 Abschalteinrichtungen versehenen Diesel-Pkw der Marken VW, Audi,
 Porsche, Daimler, BMW und Opel ergibt dies ein Bußgeld in Höhe von 20
 Milliarden Euro. Gegen Opel ist trotz jahrelanger Ermittlungen immer
 noch kein amtlicher Rückruf erfolgt, wogegen die DUH verschiedene
 Klageverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig führt. Auch
 dies hätte längst geschehen müssen.
 
 Das KBA hat, ergänzend zu dem Rückruf für 2,6 Millionen
 manipulierte VW-Fahrzeuge, mittlerweile unter anderem Rückrufe für
 die Fahrzeugtypen Mercedes Vito, Mercedes C-Klasse, den Mercedes
 Geländewagen GLC, Audi A6, A7 und A8, BMW 5er und 7er, Porsche
 Cayenne und Macan, sowie einen großen Teil der VW-Diesel-Pkw verfügt.
 Die DUH beantragte daher beim KBA in bislang vier getrennten
 Verfahren die Festsetzung von Geldbußen wegen der Verwendung
 illegaler Abschalteinrichtungen bei diesen Fahrzeugen.
 
 Sollten keine Bußgelder durch deutsche staatliche Stellen
 festgesetzt werden, verstößt dies gegen die unionsrechtliche Pflicht
 zur abschreckenden Sanktionierung von Verstößen gegen das
 Typzulassungsrecht für Kraftfahrzeuge. Da die deutschen Behörden
 diese Pflicht bislang nicht erfüllt haben, hat die EU-Kommission im
 Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
 eingeleitet.
 
 Das Fazit von Rechtsanwalt Remo Klinger, der das Gutachten
 erstellt hat, lautet: "Es liegt ein eindeutiger Rechtsbruch vor. Es
 sind illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden, die Behörden
 haben das mit ihren Rückrufen bestätigt. Doch noch immer hatten diese
 keine rechtlichen Konsequenzen, es werden noch immer keine Bußgelder
 von den zuständigen Behörden verhängt. Das ist eindeutig rechtswidrig
 und illegal von Seiten der Behörden, allen voran des
 Verkehrsministeriums. Ebenso wie sein Vorgänger Alexander Dobrindt
 weigert sich Andreas Scheuer geltendes Recht durchzusetzen. Dabei
 sieht unser nationales Recht die Verhängung von Bußgeldern gegenüber
 Kraftfahrzeugherstellern wegen der Verwendung illegaler
 Abschalteinrichtungen eindeutig vor."
 
 Links:
 Pressefoto von der Aktion: http://l.duh.de/p180718
 Rechtsgutachten: http://l.duh.de/p180718
 
 
 
 Kontakt:
 
 Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
 0171 3649170, resch@duh.de
 
 Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
 0171 2435458, klinger@geulen.com
 
 DUH-Pressestelle:
 
 Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
 030 2400867-20, presse@duh.de
 
 www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
 
 Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
 
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