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RNZ: "Rhein-Neckar-Zeitung" (Heidelberg) zum Urteil gegen die Sedlmayr-Mörder

Geschrieben am 28-06-2018

Heidelberg (ots) - Bei dem vorliegenden Fall ging es um das
Abwägen zwischen zwei Grundrechten: Auf der einen Seite das auf
Privatsphäre, auf der anderen das Recht der Öffentlichkeit auf
Information. Da beides wichtig ist, muss jeder Einzelfall für sich
entschieden werden. Je prominenter ein Fall ist, desto mehr neigt
sich die Waage zugunsten der Öffentlichkeit. Brennt sich ein Fall ins
kollektive Gedächtnis ein, weil er besonders aufsehenerregend oder
das Opfer berühmt war, wird er irgendwann Teil der Zeitgeschichte,
und die Beteiligten sind keine reinen Privatpersonen mehr. Das ist
auch sinnvoll - sonst müsste man ja sämtliche Archive und
Geschichtsbücher nachträglich schwärzen.

Auch die Mörder von Walter Sedlmayr haben ein Recht darauf, nicht
diffamiert zu werden. Solange die Berichterstattung aber sachlich
ist, müssen sie sie zurecht hinnehmen. Das ist eine Konsequenz ihrer
Tat.



Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011

Original-Content von: Rhein-Neckar-Zeitung, übermittelt durch news aktuell


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