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Serpil Midyatli zu TOP 26: Bundesrats-Initiative für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität von Transsexuellen und Intersexuellen Menschen

Geschrieben am 14-06-2018

Kiel (ots) - Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html

Das Grauen geschlechtszuordnender Operationen an Säuglingen muss
beendet werden!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Menschen, die sich
weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht dauerhaft
zuordnen lassen wollen, müssen die Wahl einer weiteren Bezeichnung
eines Geschlechts erhalten. Das Personenstandsgesetz ist also
dahingehend zu verändern, dass eine Eintragung des dritten
Geschlechts möglich oder ganz auf eine Eintragung des Geschlechts
verzichtet wird.

Wieder einmal ist es das Bundesverfassungsgericht, das uns, dem
Gesetzgeber deutlich sagt: So nicht! Das bestehende Gesetz ist
verfassungswidrig. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des
Bundesverfassungsgerichts: "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art.
2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die
geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem
männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber
hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das
Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung
eines anderen Geschlechts als "männlich" oder "weiblich"
ausgeschlossen wird."

Es ist nicht das erste Mal, dass die Politik erst dann reagiert,
nach dem das Verfassungsgericht ein Urteil gefällt hat. Bei allen
großen gesellschaftspolitisch relevanten Themen in den vergangenen
Jahren, haben wir als Politik insgesamt versäumt tätig zu werden. Es
ist sehr bedauerlich, dass wir es in der Politik nicht schaffen,
unsere eigenen Befindlichkeiten zurückstellen. Die Agentur der
Europäischen Union für Menschenrechte (FRA) hatte bereits 2015
kritisiert, dass die Politik in der EU die Rechte Intersexueller oft
nicht zu Kenntnis nehme. Teilweise würden Kinder
geschlechtszuweisenden Operationen unterzogen werden. Außerdem gebe
es kaum spezifischen Schutz vor Diskriminierung. Die FRA hatte damals
die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Geschlechtsangaben in
Ausweispapieren und Geburtsregistern auf den Prüfstand zu stellen.
Die Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz und Bremen begrüßen wir
daher ausdrücklich und wir begrüßen auch, dass Minister Garg sich
bereits dieser Initiative im Bundesrat angeschlossen hat. Ende
November letzten Jahres hieße es noch in der Antwort der
Landesregierung auf die kleine Anfrage 19/324 des Kollegen Rasmus
Andresen, dass die Änderung durch den Bund abzuwarten sei. Nun wird
aber progressiv nach vorn gegangen und sich schon im Bundesrat
engagiert. Das könnte man auch so deuten, dass man dem neuen
Innenmister nicht so wirklich traut, hier etwas Vernünftiges bis Ende
des Jahres auf den Weg zu bringen. Erste Pressemitteilungen dazu
stimmen mich zumindest nicht euphorisch. Wenn sich bei der
Veränderung des Personenstandsrecht für die Möglichkeit einer
weiteren Geschlechtsbezeichnung entschieden wird, ist es bei der
Umsetzung ganz wichtig, dass den Betroffenen nicht noch ein Attest
abverlangt wird, um die selbstbestimmte Geschlechtsbestimmung im
Standesamt einzutragen. Diese bürokratische Hürde sollten wir, wenn
das Gesetz nun endlich kommt, ablehnen.

In der Bundesratsinitiative werden auch die medizinisch nicht
indizierten Operationen an intersexuellen Kindern angesprochen, die
in Deutschland immer noch durchgeführt werden. Ich würde mir
wünschen, dass diese Operationen in Schleswig-Holstein nicht
stattfinden. Ich möchte der Landesregierung gern ein Gespräch mit dem
UKSH anregen, um zu identifizieren, ob solche unnötigen
geschlechtszuordnenden Operationen an Säuglingen durchgeführt werden.
Intersexualität ist keine Krankheit. Der Deutsche Ethikrat hat 2012
in seiner Stellungnahme beschrieben: "Irreversible medizinische
Maßnahmen zur Geschlechtszuordnung bei DSD-Betroffenen, deren
Geschlechtszugehörigkeit nicht eindeutig ist, stellen einen Eingriff
in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Wahrung der
geschlechtlichen und sexuellen Identität und das Recht auf eine
offene Zukunft und oft auch in das Recht auf Fortpflanzungsfreiheit
dar."

Wir brauchen hier ein gesellschaftliches Umdenken auch bei Ärzten,
um den betroffenen Familien den Druck zu nehmen und Kinder vor
irreversiblen Entscheidungen zu schützen. Übrigens hat der Ethikrat
2012 auch schon eine Änderung des Personenstandsrechts im Hinblick
auf ein drittes Geschlecht gefordert. Ich hoffe nun, dass wir bis zum
Ende des Jahres eine zufriedenstellende Regelung in Deutschland
erhalten. Eine weitere Baustelle ist dann noch die Reform des
Transsexuellengesetzes, was bereits in Teilen für verfassungswidrig
erklärt worden ist. Hier müssen wir auch weiter nachhaken.



Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger.spd.ltsh.de)

Original-Content von: SPD-Landtagsfraktion SH, übermittelt durch news aktuell


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