Ex-Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle wirft ihren Vorgesetzten "Bestrafung" und "Racheakt" vor (FOTO)
Geschrieben am 23-05-2018 |   
 
 Hamburg (ots) - 
 
   Die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für  
Migration und Flüchtlinge (Bamf), Josefa Schmid, erhebt schwere  
Vorwürfe gegen die eigene Behörde. Im Mai hatte die Nürnberger  
Bamf-Zentrale die Regierungsdirektorin aus Bremen abgezogen und in  
die Außenstelle im bayerischen Deggendorf versetzt. Laut Schmid  
geschah dies "willkürlich". Das berichtet die Wochenzeitung DIE ZEIT  
in ihrer aktuellen Ausgabe.  
 
   Schmid hat gegen ihre Versetzung Beschwerde beim  
Oberverwaltungsgericht Bremen eingereicht, ihren Einspruch begründete 
sie schriftlich. Die 21-seitige Beschwerde samt über 100 Seiten  
Anlagen liegt der ZEIT vor. Darin erhebt Schmid den Vorwurf, ihre  
Versetzung sei eine "Bestrafung" und habe den "Charakter eines  
Racheakts". 
 
   Schmid, die im Januar kommissarisch die Leitung der  
Bamf-Außenstelle in Bremen übernahm, hatte im April in einem Bericht  
den Verdacht massenhafter missbräuchlicher Asylanträge in Bremen  
geäußert: von 3.332 Verdachtsfällen zwischen 2016 und 2017 war die  
Rede. Schmid beschuldigte das Bamf der Untätigkeit angesichts dieser  
Vorfälle und äußerte den Verdacht, die Nürnberger Zentrale könne  
selbst "verstrickt sein". Im Februar war Schmid für ihre Arbeit in  
Bremen noch ein "dickes Lob" erteilt worden. Im Mai wurde die  
Juristin überraschend und aus "Fürsorge" abgezogen. 
 
   Dem Bamf sei es mitnichten um "Fürsorge" gegangen, heißt es in  
Schmids Beschwerdeschrift. Allein die "Sorge um den Ruf des Amtes"  
und darum "dass die Geschichte ... nicht an die Öffentlichkeit  
kommen" dürfe, hätten zu ihrer Versetzung geführt. 
 
   In einer eidesstattlichen Versicherung erklärt Josefa Schmid, dass 
ihr ein hoher Bamf-Mitarbeiter aus Nürnberg gedroht habe: "Wenn noch  
ein weiterer Bericht über Sie im Zusammenhang mit dem Bremer  
Asylskandal veröffentlicht wird, werden Sie abgezogen." Dies sei mit  
dem Bundesinnenministerium so vereinbart. 
 
 
 
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