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121. Deutscher Ärztetag: Zusammenfassung I / #Standards gegen Cyber-Angriffe #Arztgesundheit schützen #Arbeitsmedizin stärken

Geschrieben am 11-05-2018

Berlin (ots) - Erfurt, 11.05.2018 - "Beim Schutz vor
Cyber-Angriffen darf es keine zwei Klassen von Krankenhäusern geben",
stellt der 121. Deutsche Ärztetag in einer weiteren Entschließung
fest. Hochsensible krankheitsbezogene Patientendaten seien überall
gleichermaßen gut vor Fremdzugriffen zu schützen. Die IT-Sicherheit
in Krankenhäusern dürfe keine Kostenfrage sein. Gerade im Zuge der
digitalen Modernisierung sei sie eine Notwendigkeit. Die vom
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geforderten
Mindeststandards müssten in der gesamten vollstationären
medizinischen Versorgung zur Anwendung kommen.

Keine Verordnungssteuerung durch das AIS

Das Arztinformationssystem (AIS) darf nach Auffassung des 121.
Deutschen Ärztetags ausschließlich dazu dienen, die Qualität der
Arzneimittelversorgung sicherzustellen - und zwar durch mehr
Transparenz beim Zusatznutzen von Arzneimitteln. Dafür solle
gewährleistet werden, dass nur unabhängige, verständliche und
übersichtliche Informationen zur Nutzenbewertung neuer Arzneimittel
abgebildet würden. Die Gestaltung des AIS müsse eine Zweckentfremdung
als Instrument zur Verordnungssteuerung unterbinden.

Schutz der Arztgesundheit

Gleichzeitig stellten die Abgeordneten klar, dass die Bedingungen
bei der Ausübung des Arztberufs in allen Sektoren und ärztlichen
Berufsfeldern so gestaltet sein müssten, dass eine Gefährdung der
körperlichen und seelischen Gesundheit minimiert werde.
Bereitschafts- und Notdienste im stationären und ambulanten Sektor
seien so anzulegen, dass ausreichende zusammenhängende Ruhezeiten
ermöglicht würden. Die Honorarsysteme müssten so gestaltet werden,
dass bei einer dem allgemeinen Arbeitsleben entsprechenden
Jahresarbeitszeit ein auskömmliches und leistungsadäquates Honorar
erwirtschaftet werden könne. Dabei sei auch der Zeitaufwand für
Bürokratie, Verwaltung oder Betriebsführung zu berücksichtigen.

Ärztliche Kompetenzen im Arbeitsschutz stärken

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 fordert alle zuständigen
Akteurinnen und Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf,
die ärztlichen Kompetenzen im Arbeitsschutz uneingeschränkt zu
stärken. Entschieden sei allen Versuchen entgegenzutreten,
arbeitsmedizinische Leistungen und betriebsärztliche Tätigkeiten
durch andere Berufsgruppen zu substituieren. Neue Arbeitsformen und
technologischer Fortschritt erforderten es, dass gerade
Arbeitsmediziner und Betriebsärzte frühzeitig gesundheitliche Risiken
für die Beschäftigten erkennen könnten.

Der Ärztetag begründete seine Forderung damit, dass aktuell vor
dem Hintergrund der Evaluation der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung Konzepte zur Öffnung der betrieblichen Betreuung
durch Betriebsärzte für andere Professionen diskutiert werden. So
gebe es Überlegungen, die Grundbetreuung mit dem bisher vorgesehenen
Mindestanteil von 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigtem zur
Disposition zu stellen. "Damit hätten die Beschäftigten im Rahmen des
Arbeitsschutzes kaum noch Zugang zu einer ärztlich fundierten
Betreuung", warnt der Ärztetag.

Die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages befassen sich bis
Freitag mit gesundheits-, berufs- und sozialpolitischen Themen.
Folgen Sie der Bundesärztekammer und dem Deutschen Ärztetag unter
#daet2018 auch auf Twitter und halten Sie sich über die Diskussionen
auf dem Laufenden.

Druckfähige Fotos von der Eröffnungsveranstaltung des Deutschen
Ärztetages stehen unter www.aerzteblatt.de/bildservice zum
kostenlosen Download zur Verfügung.



Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
www.baek.de

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell


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