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UN-Anhörung: Bundesregierung muss Kritik der Zivilgesellschaft aufgreifen

Geschrieben am 04-05-2018

Berlin (ots) - Reporter ohne Grenzen (ROG) appelliert an die
Bundesregierung, bei der Befragung zur menschenrechtlichen Lage in
Deutschland durch die UN-Staatengemeinschaft eigene Defizite beim
Schutz der Pressefreiheit zu benennen und Kritik der
Zivilgesellschaft aufzugreifen. Deutschland muss sich am Dienstag (8.
Mai) in Genf den Fragen der übrigen 192 UN-Mitglieder stellen. ROG
hat für dieses sogenannte UPR-Verfahren im September einen
Schattenbericht zur Lage von Journalistinnen und Journalisten
eingereicht, in dem Kritik und Empfehlungen ausgesprochen werden
(http://ogy.de/azfo).

"Deutschland hat hohe Pressefreiheitsstandards und vergleichsweise
gute Arbeitsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten, doch
auch hierzulande gibt es Defizite", sagte ROG-Geschäftsführer
Christian Mihr. "Gerade beim Schutz vor digitaler Überwachung oder
Löschpflichten für soziale Netzwerke hat Deutschland ein schlechtes
Vorbild für andere Staaten abgegeben - und ist nach eigenen Worten
Empfehlungen von Iran und China gefolgt."

DEUTSCHLAND IM UN-VERHÖR

Das Allgemeine Periodische Überprüfungsverfahren (englisch:
Universal Periodic Review, UPR) ist ein 2007 eingeführtes Instrument
des UN-Menschenrechtsrats. Hierbei muss sich abwechselnd jeder
Mitgliedsstaat der Überprüfung durch die anderen Länder stellen. Nach
2009 und 2013 ist Deutschland am 8. Mai 2018 zum dritten Mal an der
Reihe. Die deutsche Delegation wird in Genf angeführt von der
Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD),
und hat zwei Aufgaben: Einerseits muss sie erklären, ob und wie sie
die UPR-Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechte aus dem Jahr
2013 umgesetzt hat. Andererseits muss sie sich den Fragen der übrigen
UN-Staaten stellen und erklären, welche der Empfehlungen sie bis zum
nächsten UPR umsetzen möchte.

Im Vorfeld hat die Bundesregierung einen eigenen Staatenbericht
eingereicht, in der sie die menschenrechtliche Lage bewertet
(http://ogy.de/rd6r). In einem Anhang (http://ogy.de/sqh0) zählt sie
Maßnahmen auf, mit denen sie einzelne Empfehlungen aus dem Jahr 2013
umgesetzt habe. Problematisch ist mit Blick auf die Pressefreiheit,
dass die Bundesregierung nach eigener Aussage zwei Empfehlungen von
Iran und China "akzeptiert" habe. Die Länder, die auf der Rangliste
der Pressefreiheit auf Platz 164 (Iran) und 176 (China) stehen,
regten 2013 gesetzliche Maßnahmen gegen die Verbreitung
rassistischer, islam- oder ausländerfeindlicher Inhalte im Internet
oder in den Medien an. Solche Forderungen sind üblich für Länder mit
starker Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit, die solche
Initiativen häufig für ein Vorgehen gegen unliebsame
Berichterstattung missbrauchen.

UMSTRITTENES NETZDG WIRD ALS LÖSUNG PRÄSENTIERT

Die Bundesregierung führt dazu aus, dass die iranisch-chinesischen
Empfehlungen unter anderem mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz
(NetzDG) aufgenommen wurden. Das Gesetz verpflichtet soziale
Netzwerke, binnen 24 Stunden "offensichtlich rechtswidrige Inhalte"
zu löschen und droht bei systematischen Fehlverhalten der Unternehmen
mit Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Das NetzDG gehörte zu den
umstrittensten Gesetzen der vergangenen Legislaturperiode. Es
verlagert die Verantwortung für Löschentscheidungen einseitig auf die
Seite der Betreiber und beinhaltet keine unabhängigen
Aufsichtsmechanismen. Außerdem erhalten Nutzerinnen und Nutzer kein
Widerspruchsrecht, wenn ihre Inhalte fälschlicherweise gelöscht
wurden.

Reporter ohne Grenzen hatte diese Kritikpunkte unter anderem in
einer Sachverständigen-Anhörung im Bundestag vorgetragen
(http://ogy.de/ulv0) und gewarnt, dass ein solches Gesetz in weniger
demokratischen Ländern zur Zensur missbraucht werden kann
(http://ogy.de/dl17). Tatsächlich hat Russland das deutsche NetzDG
umgehend kopiert (http://ogy.de/tyf2). Dass die Bundesregierung auf
internationaler Bühne nun auf Empfehlungen von China und Iran
offiziell mit dem NetzDG als Lösung reagiert, ist angesichts der
Kritik im Inland zynisch. Sie nutzt in ihrer Antwort sogar den
Begriff der "Fake News", mit dem Autokraten weltweit gegen
Journalistinnen und Journalisten vorgehen (http://ogy.de/76dr). ROG
hatte die Kritik am NetzDG im Schattenbericht genannt, was die UN in
einer Übersicht verschiedener Stellungnahmen aufgenommen hatte
(http://ogy.de/rd6r).

DEUTSCHLAND VERSCHWEIGT NEGATIVENTWICKLUNGEN

Im eigenen Staatenbericht zeichnet die Bundesregierung ein
positives Bild von der Menschenrechtssituation im Land. Die Meinungs-
und Pressefreiheit nimmt in dem Bericht allerdings nur einen geringen
Stellenwert ein und wesentliche Negativentwicklungen lässt er
unerwähnt. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fördert die
Bundesregierung laut dem Bericht Maßnahmen für digitale Sicherheit,
um die Meinungs- und Pressefreiheit für Journalisten und
Menschenrechtsaktivisten zu schützen.

Dies ist zwar begrüßenswert, wird jedoch durch Maßnahmen im Inland
konterkariert. So wurde etwa ein neues Gesetz für den
Bundesnachrichtendienst (BND) erlassen, mit dem der deutsche
Auslandsgeheimdienst das Recht erhalten hat, ausländische
Journalisten im Ausland praktisch schrankenlos zu überwachen. Ende
2017 zogen deswegen international renommierte Journalistinnen und
Journalisten vor das Bundesverfassungsgericht, um sich gegen diese
BND-Überwachung zu wehren. ROG unterstützte sie dabei maßgeblich
(http://ogy.de/eoes). Die BND-Reform steht auch im Gegensatz zu einer
UN-Resolution zum Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter, die
von Deutschland und Brasilien eingebracht wurde und im
UPR-Staatenbericht als Beleg dafür angeführt wird, dass sich die
Bundesregierung für die Menschenrechte eingesetzt habe. Die
BND-Novelle erwähnt sie hingegen nicht.

Die digitale Sicherheit der Medien ist im Inland zudem dadurch
eingeschränkt worden, dass der sogenannte Staatstrojaner im
Strafverfahren eingeführt wurde - und auch gegen Journalistinnen und
Journalisten eingesetzt werden kann. Strafverfolger dürfen damit
Smartphones hacken und verschlüsselte Kommunikation mitschneiden,
etwa bei sensiblen Gesprächen zwischen Medien und ihren Quellen
(http://ogy.de/mrue). Unerwähnt lässt der Bericht ferner, dass es in
Deutschland kein Whistleblower-Schutzgesetz gibt und sich kaum
Fortschritte bei der Informationsfreiheit ergeben haben
(http://ogy.de/4uyr).

INTERNATIONAL FÜR UN-SONDERBEAUFTRAGTEN WERBEN

Die Bundesregierung sollte das internationale Parkett zudem
nutzen, um für politische Initiativen zu werben, die für die globale
Entwicklung der Pressefreiheit bedeutend sind. So hat etwa der
Bundestag als erstes Parlament weltweit die Bundesregierung in einem
Entschließungsantrag aufgefordert, sich für einen Sonderbeauftragten
der Vereinten Nationen für den Schutz von Journalistinnen und
Journalisten einzusetzen (http://ogy.de/wowm). Außerdem hat das
Europäische Parlament die Weichen gestellt, um den globalen Handel
mit Überwachungstechnologie besser zu kontrollieren
(http://ogy.de/deft). Mit europäischer Technologie werden auf der
gesamten Welt Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit
unrechtmäßig überwacht. Die Bundesregierung muss sich hierzu zeitnah
in Brüssel positionieren - und sollte sich bereits jetzt für eine
restriktive Exportkontrolle aussprechen, um die Meinungs- und
Pressefreiheit nicht den Geschäftsinteressen einiger Unternehmen
unterzuordnen.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz
15 von 180 Staaten. Weitere Informationen über die Lage der
Journalisten vor Ort finden Sie unter
www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland.



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer / Anne Renzenbrink
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29

Original-Content von: Reporter ohne Grenzen e.V., übermittelt durch news aktuell


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