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ROG: Per Mausklick aus der BND-Datenbank

Geschrieben am 04-05-2018

Berlin (ots) - Reporter ohne Grenzen (ROG) hat am Freitag (4.5.)
auf der Digitalkonferenz re:publica in Berlin ein Online-Tool
vorgestellt, mit dem sich jeder gegen die Analyse seiner
Telefon-Verbindungsdaten durch den Bundesnachrichtendienst (BND)
juristisch wehren kann. Der "Bitte Nicht Durchleuchten-Generator" ist
die Folge eines wegweisenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts,
das dem BND die Speicherung und Nutzung von Daten im sogenannten
Verkehrsanalysesystem (kurz VerAS) untersagt. Das Urteil gilt
zunächst nur für Telefon-Daten von ROG. Mit dem Online-Tool kann sich
nun jeder darauf berufen und beim BND beantragen, die eigenen Daten
ebenfalls aus der illegalen Verarbeitung in VerAS zu nehmen.

"Das Urteil ist ein Meilenstein im Kampf für einen besseren
Rechtsschutz gegenüber dem Bundesnachrichtendienst. Mit unserem
Online-Tool sollen mehr Menschen davon profitieren und ihre Rechte
wahrnehmen können", sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von
Reporter ohne Grenzen. "Der BND darf im Namen der Sicherheit nicht
die Rechte derjenigen missachten, die er schützen soll. Je mehr
Menschen der illegalen Verarbeitung widersprechen, desto stärker wird
diese Botschaft an den Geheimdienst."

MIT WENIGEN KLICKS AUS DER GEHEIMDIENST-DATEI

Unter www.reporter-ohne-grenzen.de/bnd-generator finden
Interessierte eine Eingabemaske. Sie müssen nur ihren Namen und ihre
Postanschrift angeben, damit der BND ihnen die Herausnahme aus der
VerAS-Datenbank bestätigen kann. Der "Bitte Nicht
Durchleuchten-Generator" erzeugt dann automatisch ein juristisches
Schreiben, womit der BND im Namen der Person aufgefordert wird, es
künftig zu unterlassen, "Telefonie-Metadaten aus meinen
Telekommunikationsverkehren in der Datei VerAS zu speichern oder zu
nutzen." Eine E-Mail-Adresse ist nur für den Versand einer
Bestätigung durch ROG erforderlich, wird jedoch nicht an den
Geheimdienst weitergegeben. Der BND hat dann zehn Tage Zeit, um der
Aufforderung nachzukommen.

Die Erstellung des Generators ist Teil der Strategie von Reporter
ohne Grenzen, um insbesondere den Rechtsschutz von Journalistinnen
und Journalisten zu stärken. Sie wurden in der Vergangenheit bereits
Opfer von geheimdienstlicher Überwachung. Wie der Spiegel im Februar
2017 enthüllte, überwachte der BND ab 1999 gezielt mindestens 50
Telefon- und Faxnummern von Journalisten und Redaktionen unter
anderem in Afghanistan, Pakistan und Nigeria, darunter Anschlüsse der
BBC, der New York Times und der Nachrichtenagentur Reuters
(http://ogy.de/4taj). ROG führte das Verfahren gegen den BND daher
zwar im eigenen Namen, wollte Erfolge aber stets für eine breite
Öffentlichkeit nutzbar machen.

BND SAMMELT DATEN OHNE GESETZLICHE GRUNDLAGE

Am 13. Dezember 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht in Leipzig
entschieden, dass der BND ab sofort keine Verbindungsdaten aus
Telefongesprächen von ROG in der VerAS-Datenbank speichern und nutzen
darf (http://ogy.de/20kv). Das Urteil setzt dem deutschen
Auslandsgeheimdienst zum ersten Mal seit Jahrzehnten Schranken bei
der Sammlung von Metadaten. ROG hatte am 30. Juni 2015 Klage gegen
den BND beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, das in diesem Fall
als erste und letzte Instanz zuständig ist (http://ogy.de/86af). In
dem Verfahren wurde ROG von dem Rechtsanwalt Niko Härting vertreten,
dessen Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte ROG nun auch bei der Erstellung
des Generators juristisch beraten hat. Die Klage aus 2015 richtete
sich unter anderem gegen das System VerAS, mit dem der BND seit dem
Jahr 2002 ohne gesetzliche Grundlage Metadaten auch von deutschen
Bürgern sammelt, die im Zusammenhang mit ihrer Kommunikation
anfallen.

Davon betroffen sind sowohl die sogenannte
Ausland-Ausland-Kommunikation als auch Gespräche zwischen In- und
Ausland sowie Verbindungsdaten, die dem BND von befreundeten
Geheimdiensten zugeliefert werden. Die Speicherung geschieht so
umfassend, dass auch Journalistinnen und Journalisten erfasst werden
können, die nur indirekt und über mehrere weitere
Kommunikationspartner zum Beispiel mit einem Terrorverdächtigen in
Verbindung gebracht werden können.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz
15 von 180 Staaten. Weitere Informationen über die Lage der
Journalisten vor Ort finden Sie unter
www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland.



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Ulrike Gruska / Christoph Dreyer / Anne Renzenbrink
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de/presse
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29

Original-Content von: Reporter ohne Grenzen e.V., übermittelt durch news aktuell


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