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Bundesverwaltungsgericht: grünes Licht für Fahrverbote "Die Besitzer von Dieselfahrzeugen zahlen die Zeche"

Geschrieben am 27-02-2018

Leipzig/Stuttgart (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat heute
die Frage nach der Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten bejaht.
"Dieses Ergebnis hat fatale Folgen für die Besitzer von
Dieselfahrzeugen. Sie müssen die Zeche für die Schummeleien der
Autoindustrie zahlen", sagte Fachanwalt Lars Murken-Flato von HAHN
Rechtsanwälte heute in Leipzig. "Denn Unsicherheiten sind Gift für
jeden Markt und die Fahrverbots-Diskussion sorgt für die maximale
Verunsicherung." Das habe Konsequenzen: die Preise für Diesel würden
weiter abrutschen. So berichteten schon heute Kunden, erzählt
Murken-Flato, dass sie bei Händlern Preisabschläge von mehreren
tausend Euro, vor allem bei den am meisten betroffenen deutschen
Premium-Fahrzeugen, hinnehmen müssten.

"Autobesitzer sollten das aber nicht klaglos hinnehmen", empfiehlt
Murken-Flato, "sondern sich juristisch wehren". Dafür gebe es mehrere
Ansätze. So werde beispielsweise das Verschweigen einer illegalen
Abschaltvorrichtung von zahlreichen Gerichten als vorsätzliche
sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) gewertet und führe zu einem
Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller. Wurde der Fahrzeugerwerb
finanziert, bestehe auch die Möglichkeit einer Rückabwicklung
aufgrund formaler Fehler des Kreditvertrags. Innerhalb der
gesetzlichen oder vertraglichen Sachmängel-Gewährleistungsfristen
könne zudem der Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt werden, falls das
Fahrzeug Mängel hat. Murken-Flato: "Unter dem Strich heißt das: Es
lassen sich wirtschaftliche Vorteile von mehreren tausend Euro
erzielen, da die Ansprüche aus der Rückabwicklung in der Regel
weitaus höher sind als der Restwert des Fahrzeugs."

Kontakt: Lars Murken-Flato 0176-568 917 87

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der
bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht,
Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt
Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn
Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in
Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Lars Murken-Flato
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Fon: +49-711-18567500
Fax: +49-711-1856749500
E-Mail:
lars.murken@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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