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vdek und bpa setzen neue Qualitätsmaßstäbe in der ambulanten Intensivpflege / Professionelle Hilfe für Wachkomapatienten, Langzeitbeatmete und andere Menschen mit intensivem medizinischen Hilfebedarf

Geschrieben am 25-01-2018

Berlin (ots) - Wachkomapatienten und andere
intensivpflegebedürftige Menschen, die unter anderem auch künstlich
beatmet werden müssen, haben rund um die Uhr einen sehr komplexen
medizinischen und behandlungspflegerischen Hilfebedarf. Um ihnen ein
Leben in ihrem häuslichen Umfeld oder in Wohngemeinschaften zu
ermöglichen, müssen hohe Anforderungen an die Pflege und Pflegekräfte
gestellt werden.

Für ihre Versicherten haben die Ersatzkassen (Techniker
Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische
Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse, HEK - Hanseatische
Krankenkasse) zusammen mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
nun erstmalig verbindliche bundesweite Regelungen zur Qualität der
Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege abgeschlossen.
Diese regeln bundeseinheitlich die organisatorischen und
pflegefachlichen Anforderungen an den Pflegedienst und setzen somit
wichtige Versorgungsstandards. Der Pflegedienst muss beispielsweise
eine speziell qualifizierte, examinierte Pflegekraft mit
Zusatzqualifikation als Atmungstherapeut o. Ä. vorweisen können und
an allen Tagen der Woche 24 Stunden erreichbar sein. Die
Pflegebedürftigen und deren Angehörige sollen zudem mit Unterstützung
des Pflegedienstes in die Lage versetzt werden, krankenpflegerische
Maßnahmen ganz oder teilweise zu übernehmen.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betonte: "Für uns
steht die Versorgungsqualität der Betroffenen im Mittelpunkt. Und das
bedeutet, dass die Menschen im häuslichen Umfeld bleiben und
professionell vom Pflegedienst betreut werden." Bisher war die
Landschaft der intensivpflegerischen Versorgung eher zersplittert,
denn die Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den speziellen
Pflegediensten zu der krankenpflegerischen Versorgung wurden in der
Regel von einzelnen Krankenkassen und Diensten vor Ort geschlossen.

"Dieser erstmalige bundeseinheitliche Abschluss ist ein
Meilenstein für die Intensivpflege in Deutschland", machte
bpa-Geschäftsführer Bernd Tews deutlich. "Wir kommen damit auch der
Forderung des Gesetzgebers nach und regeln die Anforderungen zur
Sicherung der Qualität in diesem Bereich. Wir setzen gemeinsam
Standards, die den Lebensumständen des betroffenen Personenkreises
Rechnung tragen und das fachlich erforderliche Niveau sichern", so
Tews.

Bundesweit gibt es ca. 15.000 Menschen, die diese ambulante
außerklinische Intensivpflege in Anspruch nehmen. Die Kosten aller
Krankenkassen lagen 2017 bei deutlich über einer Milliarde Euro, die
Ersatzkassen tragen ungefähr die Hälfte dieser Kosten.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung
und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen
mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK - Hanseatische Krankenkasse

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912
unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen
(Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband
unter dem Namen "Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V."
(VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15
Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die
regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 305.000 Arbeitsplätze und circa
23.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 24,2 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30/2 69 31-12 00, E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com

Olaf Bentlage, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
(bpa)
Tel.: 0 30/30 87 88-60, E-Mail: bentlage@bpa.de

Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell


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