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Westfalen-Blatt: zum Verdacht auf Wahlbetrug

Geschrieben am 24-05-2017

Bielefeld (ots) - Ganz gleich, ob es zum Schaden von SPD, FDP, ÖDP
oder MLPD ist: Wahlbetrug ist keine Lappalie, Wahlbetrug ist eine
Straftat. Und dabei spielt es keine Rolle, ob eine Stimme bewusst
falsch gewertet wird oder eine Million Stimmen. Jede Partei auf dem
Wahlzettel ist zugelassen und darf gewählt werden. Das gilt auch
dann, wenn sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird oder ein
Verbotsverfahren gegen sie läuft. Wer meint, hier in den Ur-Prozess
der Demokratie - die Wahl - eingreifen zu dürfen, verhält sich nicht
wie ein Staatsbürger, sondern wie ein krimineller Politaktivist. Nun
ist die AfD gewiss nicht die Partei, für die man ein demokratisches
Schutzprogramm auflegen müsste. Bei der Wahl zur NRW-Landesliste war
von Manipulation die Rede. Und im Wahlkreis 94 (Gütersloh I -
Bielefeld III) ließ der Landeswahlausschuss Sylvia Lillge aus
Versmold nicht als AfD-Direktkandidatin zu, weil sie sich einen Teil
der Unterschriften wahlberechtigter Bürger erschlichen haben soll.
Das darf natürlich nicht bedeuten, dass sich Wahlhelfer ermächtigt
fühlen, Stimmen für die AfD vorsätzlich als ungültig oder für andere
Parteien zu werten. Es geht um 2204 Stimmen bei der Landtagswahl in
NRW. Der mutmaßliche Wahlbetrug hat keine Auswirkungen auf die
Sitzverteilung im Landtag - hätte er aber haben können. Wenn man
bedenkt, dass bei der Bundestagswahl 2002 deutschlandweit 6027
Zweitstimmen darüber entschieden, dass Gerhard Schröder (SPD)
Bundeskanzler bleiben konnte, wird die Relevanz klar. Politik und
Verwaltung sollten in Erwägung ziehen, bei Wahlen auf kommunaler,
Landes- und Bundesebene nur noch Beamte als Wahlhelfer einzusetzen
und zu diesem Dienst zu verpflichten. Parteimitglieder sollten von
der Aufgabe ausgeschlossen sein. Der Vorgang macht auch deutlich,
dass Zettel und Kugelschreiber nicht durch Smartphones und Mausklicks
ersetzt oder ergänzt werden dürfen. Bei Online-Wahlen wäre es nicht
möglich, noch einmal nachzuzählen. Daher müssen Wahlzettel mindestens
für eine Wahlperiode versiegelt aufbewahrt werden. Wenn die
Gesellschaft die Unregelmäßigkeiten bei der NRW-Wahl nicht ernst
nimmt, werden wir zur Bananenrepublik.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell


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