Steuererhöhung für Autogas belastet Einkommensschwache
Geschrieben am 17-02-2017 |   
 
 Brühl (ots) - Die vom Bundeskabinett beschlossene Streichung der  
Steuerbegünstigung für Autogas (LPG) widerspricht der SPD-Forderung  
nach mehr sozialer Gerechtigkeit; Uwe Thomsen, Geschäftsführer der  
Propan Rheingas GmbH & Co. KG, appelliert an die Abgeordneten des  
Bundestags, die Energiesteuerermäßigung für Autogas (LPG) bis 2026 zu 
verlängern 
 
   Noch ist nichts final entschieden. Zwar sieht der Gesetzentwurf  
des Bundeskabinetts zur Änderung des Energiesteuer- und  
Stromsteuergesetzes keine Verlängerung der Energiesteuerermäßigung  
für Autogas (LPG) nach 2018 vor, jedoch geht dieser noch zur  
Abstimmung in den Bundestag. Würde der Gesetzesentwurf in jetziger  
Form in Kraft treten widerspräche er der Forderung des  
SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz nach mehr sozialer Gerechtigkeit, 
weil er mit einer signifikant höheren Autogassteuer genau die  
überwiegend einkommensschwachen Verbraucher benachteiligt. Von der  
wegfallenden Energiesteuerermäßigung wären knapp eine halbe Million  
Halter von LPG-Fahrzeugen betroffen, von denen viele auf die  
günstigen Kraftstoffpreise angewiesen sind. Durch die Streichung der  
Steuervergünstigung für LPG - die im Koalitionsvertrag der Großen  
Koalition von 2013 sowie im Antrag des Bundestags aus dem Jahr 2015  
eindeutig vorgesehen war - und die daraus resultierende Annäherung  
von LPG- und Dieselpreisen würde außerdem der einzig bestehende  
Anreiz genommen, ältere Fahrzeuge auf den alternativen Kraftstoff  
Flüssiggas umzurüsten. Die Anschaffungskosten für LPG-Fahrzeuge sind, 
da es sich häufig um ältere, umgerüstete Fahrzeuge mit bivalentem  
LPG-Benzin-Antrieb handelt, günstiger als die Kosten für neue Autos  
mit CNG, Diesel oder Benzinantrieb. Einkommensschwache Haushalte  
müssten auf tendenziell teurere Fahrzeugtypen umsteigen. Die  
Energiesteuerermäßigung für LPG sollte daher im Laufe des  
parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens dringend um die für Erdgas  
(CNG) vorgesehene Dauer der Steuerbegünstigung bis 2026 verlängert  
werden - im Übrigen nicht nur aus sozialen, sondern vor allem auch  
aus umweltpolitischen Gesichtspunkten. 
 
   Bevorzugung von Erdgas gegenüber Flüssiggas nicht gerechtfertigt 
 
   LPG-Fahrzeuge emittieren nicht nur weniger CO2, sondern auch sehr  
viel weniger Stickstoffoxid und Feinstaub als Benzin- und  
Dieselautos. In einem Untersuchungsbericht zu den  
Stickstoffoxidemissionen von PKW kam die Hochschule für Technik und  
Wirtschaft des Saarlandes 2016 zu dem Ergebnis, dass der  
Stickstoffmonoxid- und Stickstoffdioxidausstoß je kWh von Diesel 256  
Mal über dem von LPG-Kraftstoff liegt. Erdgas und Flüssiggas verfügen 
über weitgehend ähnliche Umweltvorteile. Objektiv betrachtet  
erscheint die starke Bevorzugung von Erdgas gegenüber Flüssiggas  
daher nicht gerechtfertigt. 
 
   E-Mobilität ist Stadtthema - Autogas wird im ländlichen Raum  
gebraucht 
 
   Die Diskussion um die E-Mobilität verkennt, dass dies bisher  
ausschließlich ein Thema für den Stadtverkehr ist. Doch was ist mit  
der Bevölkerung im ländlichen Raum? Gerade hier, wo größere Strecken  
zurückgelegt werden müssen, ist Autogas die kostengünstige und  
umweltfreundliche Alternative zur Gestaltung der Übergangszeit der  
Energiewende - mit komplett ausgebauter Infrastruktur von bundesweit  
7.000 LPG-Tankstellen. 
 
   Die Argumentation des Bundesfinanzministeriums ist nicht tragbar 
 
   Der aus dem Bundesfinanzministerium stammende Gesetzesentwurf zur  
Änderung des Energiesteuergesetzes beruft sich maßgeblich auf ein  
Gutachten der Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (ifeu),  
das vor dem Hintergrund der höheren Steuerausfälle durch Autogas  
(LPG) künftig eine zeitlich begrenzte und auf Erdgas (CNG)  
fokussierte Energiesteuerermäßigung empfiehlt. Die höheren  
Steuerausfälle ergeben sich allerdings allein aus der im Vergleich zu 
Erdgas höheren Anzahl zugelassener LPG-Fahrzeuge. Diesen Umstand LPG  
anzulasten und als Begründung für die acht Jahre kürzere Förderdauer  
zu verwenden, ist nicht tragbar. Die Streichung der  
Steuerbegünstigung von LPG verkennt außerdem, dass die  
Steuermindereinnahmen von circa 180 Millionen Euro pro Jahr für LPG  
und CNG zusammen verglichen mit den Mindereinnahmen durch die  
Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff in Höhe von jährlich circa  
sieben Milliarden Euro verschwindend gering sind. 
 
   Mit Blick auf die umwelt- und sozialpolitischen Vorteile von LPG  
sollte die Energiesteuerermäßigung für den wichtigsten alternativen  
Kraftstoff in Deutschland deshalb über 2018 hinaus verlängert werden. 
 
   Uwe Thomsen 
 
   Uwe Thomsen ist Geschäftsführer der Propan Rheingas GmbH & Co. KG  
und setzt sich für eine mach- und bezahlbare Energiewende ein. 
 
   Über die Propan Rheingas GmbH & Co. KG 
 
   Die Propan Rheingas GmbH & Co. KG ist seit über 90 Jahren  
Kompetenzführer in der Versorgung mit leitungsunabhängigem Flüssiggas 
und steht für transparenten und fairen Service. Der TÜV Nord hat  
Rheingas im Juni 2016 als eines der wenigen Unternehmen in der  
Branche für geprüfte Service- und Montagequalität sowie hohe  
Kundenzufriedenheit ausgezeichnet. Die mittelständische  
Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Brühl und bundesweiten Standorten 
bündelt Energietechnik - Energieeffizienz, Gas und Heizungsbau - und  
Energieversorgung mit Flüssiggas, Autogas, Erdgas, Strom und  
Solartechnik. Rheingas greift bei Planung, Anlagenbau, Gasversorgung, 
Wartung und Service konsequent auf eigenes Personal mit umfassendem  
technischem Know-how zurück. Deutschlandweit betreibt Rheingas etwa  
150 Autogastankstellen in Eigenregie. www.rheingas.de 
 
   Gerne steht Ihnen der Flüssiggas-Experte Uwe Thomsen für ein  
Interview zur Verfügung. 
 
   Diesen Text sowie ein Portraitfoto von Uwe Thomsen,  
Geschäftsführer Propan Rheingas GmbH & Co. KG, finden Sie unter:  
www.konstruktiv-pr.de/steuer-auf-autogas-belastet-einkommensschwache 
 
 
 
Pressekontakt: 
Pressestelle Rheingas  
c/o Konstruktiv PR Beratungsgesellschaft mbH 
Dr. Katja Niemeyer 
Tel: 0228 98143334 
Mobil: 0160 7170210,  
niemeyer@konstruktiv-pr.de 
 
Original-Content von: Propan Rheingas GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell
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