| | | Geschrieben am 14-11-2016 Presseinformation der Bundesärztekammer
Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen
Ärzten verlässliche Informationen an die Hand geben
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 Berlin (ots) - Berlin, 14.11.2016 - "Die übergroße Mehrheit der
 Ärztinnen und Ärzte in Deutschland arbeitet korrekt und lässt sich
 nichts zuschulden kommen. Deshalb empfinden wir das
 Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen auch nicht als
 Bedrohung, sondern als Schutzmaßnahme für die vielen ehrlichen
 Kollegen. Die Neuregelungen können aber auch zu Unsicherheiten
 insbesondere bei den Ärzten führen, die sich beispielsweise in Netzen
 oder in sektorenübergreifenden Versorgungformen engagieren. Diese
 Kollegen brauchen verlässliche Informationen. Und die wollen wir
 ihnen geben." Das sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident
 der Bundesärztekammer (BÄK), zum Auftakt der BÄK-Tagung "Bekämpfung
 von Korruption im Gesundheitswesen" am 12. November in Berlin.  Auf
 der Tagung diskutierten Ärzte und Juristen, welche
 Kooperationsmodelle strafbar und welche Formen der Zusammenarbeit
 zwischen den Heilberufen untereinander aber auch zwischen
 Leistungsanbietern und der Industrie weiterhin erlaubt sind. Nach dem
 Gesetz droht Angehörigen von Heilberufen eine Geld- oder
 Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, wenn sie sich im Zusammenhang
 mit der Ausübung ihres Berufes bestechen lassen. Dabei richten sich
 die Sanktionsandrohungen nicht nur gegen Ärzte, sondern gegen alle
 Berufsgruppen im Gesundheitswesen und auch an die, die bestechen.
 Prof. Dr. Karsten Gaede von der Bucerius Law School Hamburg sieht in
 dem Gesetz eine vernünftige Grundlage für die Strafverfolgung im
 Gesundheitswesen. Er wies jedoch darauf hin, dass die Delikte eine
 "vorsichtige Anwendung" erforderten. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt
 Alexander Badle von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main:
 "Wir wissen, dass wir mit dem Strafrecht ein scharfes Schwert in der
 Hand haben. Wir wissen aber auch, dass wir es nur dann zur Anwendung
 bringen, wenn eine strafrechtlich relevante Handlung erkennbar ist."
 Badle glaubt nicht, dass Ermittlungen in diesem Bereich zu einem
 Massenphänomen werden. Wichtig sei für die Akteure, sich im Vorhinein
 zu informieren und so das Strafverfolgungsrisiko zu minimieren. Er
 stellte klar, dass sämtliche bislang zulässigen Leistungsbeziehungen
 und Kooperationen auch nach Inkrafttreten des Gesetzes
 uneingeschränkt zulässig bleiben. "Das Gesetz enthält keine neuen
 Verbote, es normiert lediglich eine strafrechtliche Sanktion für
 bereits verbotenes Verhalten. Das bedeutet auch, dass sämtliche
 bislang zulässigen Leistungsbeziehungen und Kooperationen auch nach
 Inkrafttreten des Gesetzes uneingeschränkt zulässig bleiben. Sie
 sollten aber auf etwaige strafrechtliche Risiken hin überprüft
 werden", so Badle. Tatsächlich ist der Beratungsbedarf seit
 Inkrafttreten des Gesetzes deutlich gestiegen. Dies berichtete auf
 der Tagung Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer, Arzt und Fachanwalt für
 Medizinrecht. Vorgelegt würden nicht nur neue Kooperationsmodelle.
 Viele Klinikchefs ließen jetzt auch ihre Altverträge prüfen.
 Beratungsbedarf bestünde beispielsweise bei Kooperationen zwischen
 niedergelassenen Ärzten und Kliniken. Auch sogenannte
 Anwendungsbeobachtungen führten zu Unsicherheiten. Diese könnten
 straffrei sein, es sei denn, die vorgesehene Vergütung entschädige
 nicht für zusätzlichen Aufwand, sondern für die bevorzugte Verordnung
 bestimmter Präparate, so Ufer. Auf berufsrechtliche Bezüge der neuen
 gesetzlichen Regelungen und den daraus entstehenden Beratungsbedarf
 in den Ärztekammern gingen Karl Lienshöft, Staatsanwalt a.D.  sowie
 Dr. Karsten Scholz, Justiziar der Ärztekammer Niedersachsen, ein.
 Lienshöft berichtete von seiner Tätigkeit als unabhängiger
 Untersuchungsführer der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Scholz
 erläuterte, dass es Pflichtaufgabe der Ärztekammer Niedersachsen sei,
 Mitglieder in Fragen der Berufsausübung zu beraten. Dies umfasse auch
 strafrechtliche und vertragsarztrechtliche Aspekte. Anhand von
 Beispielfällen  etwa zu Fortbildungsveranstaltungen,
 sektorübergreifenden Kooperationen und Berufsausübungsgemeinschaften
 vermittelte Scholz einen Eindruck von der Beratungspraxis der Kammer.
 Die Vorträge der Veranstaltung können im Internet unter
 www.bundesaerztekammer.de abgerufen werden.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Bundesärztekammer
 Stabsbereich Politik und Kommunikation
 Herbert-Lewin-Platz 1
 10623 Berlin
 
 Tel. 030-400456700
 Fax. 030-400456707
 presse@baek.de
 www.baek.de
 
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