Lausitzer Rundschau: Eine neue Grenze
Bundestag sagt Ja zu schärferem Sexualstrafrecht
Geschrieben am 07-07-2016 |   
 
 Cottbus (ots) - Jetzt sind die "Zier-Dich-Doch-Nicht-So-Zeiten"  
hoffentlich endgültig vorbei. Sexuelle Belästigung ist anders, als  
man(n) früher häufig dachte, kein Kavaliersdelikt, Grapschen auch  
nicht - und fortan ist die Grenze immer dann schon überschritten,  
wenn jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Nein  
heißt endlich Nein. Lange ist darum gekämpft worden. Der Bundestag  
hat dafür nun den Weg freigemacht. Gleichwohl bedurfte es erst der  
Ereignisse in Köln und anderen Städten in der Silvesternacht -  
weniger des dann doch undurchsichtigen Falls "Gina-Lisa". Fakt ist  
freilich: Es gibt jährlich nur eine kleine Zahl von Fällen, bei denen 
die Beweise gut und überzeugend sind, aber die Rechtslage eine  
Verurteilung verhindert. Meist scheitert es bei Sexualdelikten an der 
Nachweisbarkeit. Das wird auch so bleiben. Auch zukünftig wird in den 
allermeisten Fällen Aussage gegen Aussage stehen. Denn bei  
Sexualtaten sind meist nur zwei Personen anwesend. Letztlich kommt es 
dann auf die Stichhaltigkeit der Aussagen und die Glaubwürdigkeit der 
Betroffenen an. Wie bei jedem anderen Verfahren auch. Und natürlich  
gilt weiterhin: In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten.  
Erinnert sei da nur an den Fall des Wettermannes Jörg Kachelmann und  
seines Freispruchs. Die Botschaft des Bundestagsbeschlusses ist  
deshalb eine andere: Erstmals wird das sexuelle  
Selbstbestimmungsrecht konsequent und umfassend im Strafgesetzbuch  
verankert. Das ist neu, und das ist ein wichtiger Schritt  
insbesondere für die Frauen. Ein Nein zu sexuellen Handlungen wird  
somit rechtlich viel ernster genommen werden, als das bisher der Fall 
gewesen ist. Und das wiederum ist ein klares Signal an mögliche  
Täter. Darum geht es. Vielleicht setzt bei manchem ein Umdenken ein,  
womöglich nicht aus Unrechtsbewusstsein, aber aus Sorge vor Strafe.  
Justizminister Heiko Maas sollte übrigens dann doch eher verhalten  
jubeln - zu dieser Reform musste er sich erst von vielen Seiten  
drängen lassen. Denn anfänglich führte sein Ministerium immer wieder  
Bedenken ins Feld, der Grundsatz "Nein heißt Nein" könnte zu  
zahlreichen Falschanzeigen führen. Diesbezüglich aber richtig  
einzuordnen und zu beurteilen, dafür gibt es eben Richter. Warum  
künftig auch der Versuch unternommen wird, die Strafbarkeit von  
Sexualdelikten aus der Gruppe zu ahnden, liegt auf der Hand. Das ist  
vor allem den Ereignissen der Silvesternacht geschuldet. In Köln hat  
sich gezeigt, dass offenbar erhebliche rechtliche Defizite zulasten  
junger Frauen bestanden haben. Diese Mängel werden nun abgeschafft.  
Ob praktisch erfolgreich, wird sich zeigen. Aber auch hier ist die  
Botschaft eindeutig: Es geht um eine klare Verurteilung von sexuellen 
Handlungen gegen den Willen der Opfer - zu jeder Zeit, in jeder  
Situation. Hinzufügen muss man: Und es ist egal, welcher Herkunft  
derjenige ist, der sie begeht. 
 
 
 
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