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Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Erfurter Urteil zum Mindestlohngesetz

Geschrieben am 26-05-2016

Stuttgart (ots) - "Das Urteil wirft einen Schatten auf das Gesetz,
das bisher mehr Positives als Negatives bewirkt hat. Horrorszenarien
von Teilen der Wirtschaft haben sich jedenfalls nicht erfüllt. Dass
die Gewerkschaften den Spruch der Arbeitsrichter nun dazu nutzen,
nach einer höheren gesetzlichen Lohnuntergrenze zu rufen, darf
niemanden verwundern. Allerdings steht diese Entscheidung in der
regierungsunabhängigen Mindestlohn-Kommission ohnehin bald an -
unabhängig davon, was in Erfurt entschieden wurde."



Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de


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