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Lausitzer Rundschau: Ein Urteil und seine Kehrseite Viereinhalb Jahre Haft für geständigen IS-Anhänger aus Dinslaken

Geschrieben am 04-03-2016

Cottbus (ots) - Das harte Urteil gegen den Dinslakener IS-Anhänger
Nils D. ist absolut richtig. So wie es richtig war, die
Mitgliedschaft auch in ausländischen terroristischen Vereinigungen
unter Strafe zu stellen. Terror wird nicht weniger schlimm, wenn er
von Deutschen jenseits der Landesgrenzen begangen wird. Mögliche
Nachahmer wissen nun, dass eine Reise zu den Menschenschlächtern in
Syrien ein Abschied für immer vom normalen Leben ist. Entweder
sterben sie dort als Kanonenfutter der Steinzeitdschihadisten. Oder
sie landen hier vor Gericht. Das wird manche vielleicht abschrecken.
Aber das Urteil hat auch eine Kehrseite. Im Gefängnis findet oft erst
der letzte Schliff der Radikalisierung statt. Je mehr Ex-IS-Kämpfer
dort sitzen, umso wahrscheinlicher wird das. Und zweitens halten
solche harten Urteile jene, die schon in den Kampfgebieten sind,
womöglich davon ab, sich vom IS zu trennen. Rückkehrer- und
Aussteigerprogramme können so nicht greifen. Fahnenflucht ist derzeit
aber ein Hauptproblem des IS. Auch für den religiös motivierten
Terrorismus gilt daher, dass nur Prävention letztlich wirklich
sinnvoll und wirksam ist. Es muss darum gehen, die Menschen gar nicht
erst in die ideologischen Fänge der Islamisten geraten zu lassen. Die
konsequente Verfolgung vor allem der salafistischen Szene in
Deutschland ist dafür wichtiger als jedes noch so harte Urteil. Denn
schon schleichen die Eiferer um die Lager der Flüchtlinge herum, um
neue, leicht zu Verführende zu finden, wie den Dummkopf aus Dinslaken
oder das erst 15 Jahre alte Terrormädchen aus Hannover.



Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de


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