| | | Geschrieben am 19-11-2015 VW Skandal - Anwaltskanzlei macht Schadensersatz für mehr als 800 Geschädigte gegen VW geltend
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 Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
 Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat in dieser Woche im VW Abgasskandal
 für über 800 geschädigte Autobesitzer erste Schadensersatzansprüche
 bei der Volkswagen AG geltend gemacht. Die Ansprüche werden zum einen
 auf ein deliktisches Handeln in Verbindung mit einem Betrug und zum
 anderen auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gestützt. Die
 Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wirft der
 Volkswagen AG vor, bei den Diesel-Fahrzeugen die Geschädigten
 getäuscht zu haben. Dies hatte die Volkswagen AG bereits zugegeben.
 Rückwind bekommt die Kanzlei von den wissenschaftlichen Diensten des
 Bundestages, die in einem Rechtsgutachten ebenfalls zu dem Ergebnis
 kommen, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche gegen VW
 bestehen können.
 
 Die Kanzlei verlangt nunmehr die Rückabwicklung der geschlossenen
 Autokäufe. Hätten nämlich die Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs gewusst,
 dass die Fahrzeuge manipuliert sind und hätte VW ordnungsgemäß
 darüber aufgeklärt, hätten die von der Kanzlei vertretenen Kunden
 diese Fahrzeuge nicht erworben. Nach dem deutschen
 Schadensersatzrecht sind die Kunden daher so zu stellen, wie sie
 stehen würden, wenn sie ordnungsgemäß aufgeklärt worden wären. Sie
 hätten dann den PKW nicht gekauft. Die Kanzlei verlangt daher von VW,
 dass diese die Fahrzeuge zurück nimmt bzw. den Kunden abkauft.
 Außerdem verlangt die Kanzlei Ausgleich sonstiger entstehender
 Schäden, wie z.B. mögliche Mietwagenkosten oder weitere Kosten, die
 entstehen können. Der Volkswagen AG wurde eine Frist zur Beantwortung
 der Anspruchsanmeldung bis Mitte Dezember gesetzt.
 
 Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 vertritt und berät bereits ca. 6.000 Geschädigte und täglich kommen
 mehr dazu. Die Anwaltskanzlei hat bundesweit das erste Klageverfahren
 auf Schadensersatz gegen VW beim Landgericht Freiburg eingeleitet. VW
 hat über die Anwälte bereits mitgeteilt, dass man sich gegen die
 Klage verteidigen werde. Außerdem hat die Kanzlei zahlreiche
 Güteverfahren gegen VW, Audi, Seat und Skoda-Händler eingeleitet, um
 auch die Verjährung zu unterbrechen. Das Ziel dieser Verfahren soll
 sein, die Volkswagen AG an den Verhandlungstisch zu bringen, um für
 die Geschädigten eine angemessene Lösung finden zu können.
 
 Weitere Informationen unter:
 
 http://www.vw-schaden.de
 
 
 
 Pressekontakt:
 Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
 Einsteinallee 3
 77933 Lahr
 Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
 www.vw-schaden.de
 
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