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Frankfurter Neue Presse: zum Lufthansa-Streik "Die falsche Instanz" Kommentar von Panagiotis Koutoumanos

Geschrieben am 11-11-2015

Frankfurt am Main (ots) - 120 Arbeitsgerichte gibt es in
Deutschland. Und die Lufthansa-Führung vermittelt den Eindruck, dass
sie auf der Suche nach einem willfährigen Richter, der den
Flugbegleitern Einhalt gebietet, am liebsten ein Gericht nach dem
anderen anrufen würde - so wie es die Deutsche Bahn vor acht Jahren
im Arbeitskampf mit den Lokführern vorexerziert hat. Da kann man von
Glück reden, dass die Lufthansa - anders als die Bahn, die in fast
jeder Stadt einen Bahnhof betreibt - nur in München, Frankfurt und
Düsseldorf Flug-Personal stationiert hat. Lediglich die dortigen
Arbeitsgerichte sowie die in Köln und Darmstadt, wo die Lufthansa
bzw. die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo ihren offiziellen Sitz haben,
darf der Luftfahrt-Konzern belagern.

Es bleiben also noch drei Gerichte, die der Lufthansa-Vorstand im
Kampf gegen die Flugbegleiter ansteuern könnte. Aber hätte er in
München, Frankfurt und Köln mehr Erfolg? Nicht von ungefähr hat die
Vierte Kammer des Düsseldorfer Gerichts den Punktsieg kassiert, den
das Unternehmen am Vortag bei der Ersten Kammer noch erzielt hatte:
Deren Begründung für das Streikverbot ist schlicht Humbug. Nirgends
steht geschrieben, dass die einem Streikaufruf zugrunde liegenden
Forderungen so formuliert sein müssen, dass der Arbeitgeber "mit
einem einfachen Ja auf sie eingehen könnte". Dagegen spricht schon
der gesunde Menschenverstand. Wenn die Streitthemen zwischen der
Lufthansa und ihren Flugbegleitern so simpel wären, wäre es gar nicht
soweit gekommen, dass sich die Kontrahenten vor Gericht bekämpfen.

So wäre eigentlich davon auszugehen, dass sich der Konzern kaum
Chancen auf einen juristischen Sieg ausrechnen kann - wenn nicht, ja
wenn nicht ausgerechnet der Ufo-Chef selbst dem Unternehmen am
Dienstag unfreiwillig Schützenhilfe geleistet hätte: In einem
gescheiterten Bluff zog da Baublies seinen Vorschlag zu einer
"Schlichtung ohne Vorbedingungen" nicht nur zurück - plötzlich machte
er die Diskussion "um die Zukunft des Unternehmens" zur Bedingung für
eine Schlichtung - und gab damit zu, dass es Ufo in ihrem
Arbeitskampf auch darum geht, bei unternehmerischen Entscheidungen
wie dem Aufbau der Billigplattform Eurowings mitreden zu wollen. Ein
Fehler, den schon die Piloten-Gewerkschaft Cockpit vor zwei Monaten
mit einem vorläufigen Streikverbot bezahlt hat.

Bevor die Lufthansa-Führung diese Steilvorlage des Ufo-Chefs
nutzt, sollte sie sich jedoch vor Augen führen, dass sie damit zwar
die Position der Gewerkschaft schwächen könnte, einer echten Lösung
des Konflikts damit aber nicht näher käme. Die ist nicht über
juristische Instanzen zu erreichen. Wer unternehmerischen Erfolg
ermöglichen will, muss nicht die Juristen überzeugen, sondern die
Beschäftigten. Oder verfährt der Lufthansa-Vorstand nach dem Muster
"Pack schlägt sich, Pack verträgt sich?"



Pressekontakt:
Frankfurter Neue Presse
Chef vom Dienst
Peter Schmitt
Telefon: 069-7501 4407


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