| | | Geschrieben am 04-11-2015 VW neuer CO2 Skandal - Was Autobesitzer jetzt beachten müssen
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 Lahr (ots) - Am 03.11.2015 ist es zu einer weiteren
 Horrornachricht von Volkswagen gekommen: Laut den eigenen Angaben von
 VW soll es Unregelmäßigkeiten bei den CO²-Werten bei 800.000
 Fahrzeugen geben. Der VW-Konzern gibt zu, dass bei der
 CO²-Zertifizierung einiger Fahrzeugmodelle zu niedrige CO²- und damit
 auch Verbrauchsangaben festgestellt wurden. Betroffen seien ganz
 überwiegend Fahrzeuge mit Dieselmotoren, es gehe jedoch auch um Autos
 der Typen Polo, Golf und Passat mit Benzinmotoren. Bei Audi seien A1-
 und A3-Modelle betroffen, bei Skoda der Octavia und bei Seat der Leon
 und der Ibiza. Betroffen sein sollen hauptsächliche Dieselmotoren,
 aber auch Benzinmotoren.
 
 Der VW-Konzern räumt Betrug bei der Typenzulassung ein. Betroffen
 sind vor allem die Blue-Motion-Modelle. VW gesteht ein, dass von der
 Motorabteilung die Verbrauchswerte zu niedrig angegeben wurden. Mit
 diesen Werten hätten die Fahrzeuge ihre Typenzulassung erhalten. Als
 Beispiel nennt die FAZ-Online ein Golf Bluemotion, der mit 90g CO²/km
 angegeben ist und tatsächlich mehr als 100g ausstößt.
 
 Es ist ein weiterer Skandal bei VW. Nunmehr wurde nicht nur
 manipulative Software eingesetzt, sondern es wurde bewusst betrogen
 durch falsche Angaben der Verbrauchswerte und es CO² Ausstoßes.
 Betrachtet man sich das oben genannte Beispiel des Golf Bluemotion
 liegt der wahre CO²-Verbrauch mehr als 10% über den betrügerischen
 Angaben. Wenn ein Fahrzeug mehr CO² ausstößt, verbraucht es auch
 dementsprechend mehr Sprit. Es kann also davon ausgegangen werden,
 dass die Fahrzeuge im oben genannten Beispiel mehr als 10% Sprit mehr
 als angegeben benötigen. Gerade Kunden, die einen PKW Bluemotion von
 VW erworben haben, legen besonderen Wert auf Sparsamkeit und geringen
 CO²-Ausstoß. Offensichtlich wurden diese Autokäufer bewusst
 geschädigt und betrogen vom VW-Konzern.
 
 Dies sollten Autokäufer jedoch nicht auf sich sitzen lassen. Ihnen
 stehen zahlreiche Rechte zu. So hat der Bundesgerichtshof bereits am
 08.05.2007 entschieden unter dem Aktenzeichen VIII ZR 19/05, dass
 dann, wenn der Benzinverbrauch höher als 10% über den Angaben des
 Herstellers liegt, ein Rücktritt vom Kaufvertrag ohne weiteres
 möglich ist. Auch das OLG Hamm hat dies mit Urteil vom 7. Februar
 2013, Aktenzeichen I-28 U 94/12 bestätigt. Es liegt zu dieser
 Rechtsfrage also bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor. Dort
 lag aber noch nicht einmal ein Betrug vor. In dem Fall von VW ist es
 den Kunden nicht zuzumuten, diesen Betrug hinzunehmen. Es wird
 deshalb bereits aufgrund der Falschangaben ein Rücktritt möglich
 sein.
 
 Kunden, die von dem Betrug durch VW betroffen sind, können daher
 sofort ihre Rechte geltend machen und vom Kaufvertrag zurück treten.
 Zu berücksichtigen ist, dass eine Verjährungsfrist greift, mit der
 die Ansprüche verjähren können. PKW-Geschädigte sollten daher nicht
 zögern und umgehend tätig werden.
 
 Bei der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, haben
 sich bereits einige Tausend PKW-Geschädigte des Dieselskandals
 gemeldet, um sich beraten zu lassen. Die Kanzlei geht nunmehr
 gebündelt und massiv gegen VW vor, um VW zu einer angemessenen
 außergerichtlichen Lösung zu zwingen. Nur im Notfall werden
 Klageverfahren gegen VW eingeleitet. Eine erste Klage gegen VW wurde
 bereits eingereicht. PKW-Geschädigte sollten daher nicht zögern und
 das kostenfreie Erstberatungsangebot der Kanzlei in Anspruch nehmen
 unter:
 
 www.vw-schaden.de
 
 
 
 Pressekontakt:
 Dr. Stoll & Sauer
 Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 Einsteinallee 3
 77933 Lahr
 Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
 www.vw-schaden.de
 
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