Rechtzeitig vorsorgen durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Geschrieben am 11-09-2015 |   
 
 Koblenz (ots) - Alter und Gebrechlichkeit, aber auch ein  
Verkehrsunfall oder eine schwere Erkrankung können dazu führen, dass  
man plötzlich auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Wer regelt dann  
den Alltag, wer die Bankangelegenheiten? Wer entscheidet, ob und wie  
man im Krankheitsfall behandelt wird? Die Notarkammern raten dazu,  
für solche Fälle mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und  
Patientenverfügung vorzusorgen.  
 
   "Viele Bürger glauben zu Unrecht, sie müssten für den Ernstfall  
nichts regeln. Sie meinen, ihr Ehegatte oder ihre Kinder könnten im  
Ernstfall alles Notwendige in ihrem Sinne in die Wege leiten.  
Tatsächlich existiert aber keine gesetzliche Vollmacht für die  
Vertretung Volljähriger - weder für nahe Familienangehörige noch für  
den Ehegatten. Nur für Minderjährige sieht das Gesetz grundsätzlich  
eine Vertretung durch die Eltern vor", erklärt Dr. Steffen Breßler,  
Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.  
 
   Wenn keine Vorsorge getroffen wurde und jemand aufgrund einer  
körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung seine Angelegenheiten  
nicht mehr selbst wahrnehmen kann, wird durch das Betreuungsgericht  
ein Betreuer bestellt. Den meisten behagt jedoch der Gedanke, dass  
womöglich ein Fremder ihre Angelegenheiten regeln könnte und dafür  
auch noch bezahlt werden muss, ganz und gar nicht. "Selbst wenn ein  
Familienangehöriger zum Betreuer bestellt wird, ist eine  
Dauerbetreuung wegen des Erfordernisses gerichtlicher Genehmigungen  
für bestimmte Rechtsgeschäfte sowie der Rechnungslegungspflichten  
sehr belastend", weiß Dr. Breßler.  
 
   Das Gesetz sieht jedoch vor, dass eine Betreuung nicht  
erforderlich ist, soweit die Angelegenheiten durch einen  
Bevollmächtigten ebenso gut besorgt werden können. Eine  
Betreuungssituation kann daher effektiv mit einer sogenannten  
Vorsorgevollmacht vermieden werden. Eine solche berechtigt regelmäßig 
eine Vertrauensperson, für den Vollmachtgeber in vermögensrechtlichen 
und persönlichen Angelegenheiten tätig zu werden.  
 
   Wichtig ist, dass eine Vorsorgevollmacht mindestens schriftlich  
verfasst sein muss, wenn der Bevollmächtigte auch in gesundheitlichen 
Angelegenheiten entscheiden können soll. Viele Rechtsgeschäfte des  
Alltags erfordern jedoch eine über die Schriftform hinausgehende  
notarielle Vollmacht, insbesondere Grundstücksgeschäf-te,  
gesellschaftsrechtliche Vorgänge und der Abschluss von  
Darlehensverträgen. Den meisten Banken genügt auch bei den sonstigen  
Bankgeschäften eine privat-schriftliche Vollmacht nicht. Daher ist  
letztlich nur eine notarielle Vorsorgevollmacht wirklich umfassend  
und kann die Anordnung einer Betreuung weitestgehend aus-schließen.  
Denn wie das LG Detmold kürzlich entschieden hat, muss eine Bank eine 
umfassende notarielle Vorsorgevollmacht anerkennen und darf nicht  
etwa eine gesonderte Bankvollmacht fordern (Urt. v. 14. Januar 2015,  
Az. 10 S 110/14).  
 
   Die Einschaltung eines Notars hat neben der Form auch weitere  
Vorteile. Dieser erforscht den Willen des Beteiligten und belehrt  
über die rechtliche Tragweite der Vollmacht. Der Notar erstellt  
sodann aufgrund der individuellen Bedürfnisse und Wünsche einen  
Entwurf, der durch rechtlich exakte und eindeutige Formulierungen  
Auslegungsstreitigkeiten bereits im Vorfeld verhindert. Ein weiterer  
Vorteil der notariellen Vollmacht liegt darin, dass sich der Notar  
vor der Beurkundung von der Geschäftsfähigkeit des Beteiligten  
überzeugt. Dies hilft, mögliche Streitigkeiten über die Wirksamkeit  
der Vollmacht zu vermeiden.  
 
   Eine solch weitreichende Vollmacht sollte jedoch trotz der großen  
Vorteile nicht unüberlegt erteilt werden. "Eine Vollmacht ist stets  
Vertrauenssache", mahnt Dr. Steffen Breßler. Der Vollmachtgeber  
sollte sich genau überlegen, wen er als Bevollmächtigten einsetzt.  
Wenn niemand vorhanden ist, dem ausreichendes Vertrauen  
entgegengebracht wird, kann statt einer Vollmacht eine  
Betreuungsverfügung errichtet werden, mit der dem Gericht eine  
bestimmte Person als Betreuer vorgeschlagen oder auch ausgeschlossen  
wird. Außerdem können Anweisungen zu Art und Weise einer etwaigen  
Betreuung getroffen werden.  
 
   Von der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung ist die  
Patientenverfügung zu unterscheiden. Eine Patientenverfügung ist eine 
persönliche Handlungsanweisung an Ärzte, welche Behandlung gewünscht  
wird oder unterlassen werden soll, insbesondere im Falle einer  
schweren und lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung. Eine  
bloße Patientenverfügung führt jedoch nicht dazu, dass eine  
Vertrauensperson berechtigt ist, Entscheidungen in Gesundheitsfragen  
oder gar in Vermögensangelegenheiten zu treffen. Hierzu bedarf es  
einer Vorsorgevollmacht. Dies wird oftmals verkannt.  
 
   "Die notarielle Beratung stellt sicher, dass der Wille des  
Beteiligten rechtlich sicher umgesetzt wird und die verschiedenen  
Erklärungen optimal aufeinander abgestimmt werden", so Dr. Steffen  
Breßler. Die Kosten einer beurkundeten Vorsorgevollmacht sind dabei  
moderat. Sie richten sich in erster Linie nach dem Vermögen des  
Vollmachtgebers. Bei einem Vermögen von 100.000 EUR kostet eine  
umfängliche General- und Vorsorgevollmacht maximal 165 EUR zuzüglich  
Umsatzsteuer und Auslagen, die Beratung des Notars inklusive. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Dr. Steffen Breßler, LL.M. (University of Pennsylvania) 
Geschäftsführer  
Notarkammer Koblenz  
Hohenzollernstraße 18  
56068 Koblenz  
Tel.: ++261-91588-0  
Fax: ++261-91588-20  
www.notarkammer-koblenz.de  
www.notare.rlp.de
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Bitte Beginnzeitkorrektur beachten:  
 
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	Deutschland 2014 
 
( weiterer Ablauf ab 7.45 Uhr wie vorgesehen ) 
 
Bitte Beginnzeitkorrekturen beachten: 
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	"Lost Places" - Verlorene Orte der Geschichte 
	Deutschland 2013 
 
23.50	ZDF-History 
	Deutsche Reporter an der Front 
	Deutschland 2014 
 
( weiterer Ablauf ab 0.35 Uhr wie vorgesehen ) 
 
Woche 38/15  
Sonntag, 13.09.  
 
Bitte Beginnzeitkorrekturen mehr...
 
  
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besuchen in der 700. Folge der Erfolgsserie ihre Kollegen in der  
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