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Neue Westfälische (Bielefeld): Entlassung des Generalbundesanwalts Logischer Schritt THOMAS SEIM

Geschrieben am 04-08-2015

Bielefeld (ots) - Vor vier Tagen ist hier der Rücktritt des
Generalbundesanwalts gefordert worden. Harald Range ist nicht mehr im
Amt. Ein logischer Schritt. Man könnte zufrieden sein. Wir
Journalisten sind es aber nicht. Dafür gibt es Gründe: Zunächst ist
Harald Range nicht zurückgetreten. Er hat sich nur darin gefallen,
politische Einflussnahme zu beklagen. Das belegt allerdings, dass
Range für dieses Amt völlig ungeeignet war, denn: Range war ein
politischer Beamter. Zum Wesen des politischen Beamtentums gehört es,
dass sie an Weisungen gebunden werden können. Sind diese Weisungen
für Amtsinhaber inakzeptabel, können sie entlassen werden oder um
Entlassung bitten. Das alles hätte der Jurist Range wissen müssen.
Vermutlich weiß er es auch. So wie er sicher gewusst hat, dass er im
Falle eines Rücktritts seine Pensionsansprüche riskiert hätte, die
ihm eine Entlassung indes sichert. Man fühlt sich ein wenig an die
peinlichen Auftritte eines Duisburger Oberbürgermeisters namens Adolf
Sauerland erinnert, der aus Furcht vor diesem Verlust ebenfalls die
politische Verantwortung floh. Vollends peinlich wird der Versuch
einer Flucht nach vorn durch Ranges Angriff auf den Justizminister.
Der habe, behauptet er, "unerträglich" in die Unabhängigkeit der
Justiz eingegriffen. Das ist Unsinn, weil Range in seiner Funktion
als Generalbundesanwalt ein Mitglied der polizeilichen
Ermittlungsbehörde, also der Exekutive ist. Recht spricht er nicht.
Das war es ja, was die Affäre richtig zum Kochen brachte, dass
Ermittlungsbehörden und Staatsschützer versuchten, die Verfassung
auszuhebeln, Exekutivgewalt und Rechtsprechung zu benutzen, um die
Pressefreiheit zur Disposition zu stellen. Range hat die Verfassung
gebrochen. Es scheint außerdem so, als habe der oberste
Verfassungsschützer Hans-Georg Maaßen Verfassungsrecht mindestens
gebeugt. Range indes kann von Glück sagen, dass er politischer
Beamter war. Mit diesem Status reicht eine Entlassung für seinen
Verfassungsbruch. Maaßen ist noch im Amt. Und für die Journalisten
hätte das Ganze mit einer Anklage wegen Hochverrats und jahrelanger
Gefängnishaft enden können. Es bleibt ein enormer politischer Schaden
für die demokratische Kultur dieses Landes. Man darf annehmen, dass
Justizminister Maas Ranges Entlassung mit der Kanzlerin und dem
betroffenen Kabinett abgestimmt hat. Insofern wird es vermutlich
keine weiteren Folgen geben. Aber man kann nicht zufrieden sein, denn
der Keim des Misstrauens ist neu aufgegangen. Im digitalen Zeitalter
gilt für Demokraten mehr als je zuvor: Wachsam bleiben! Das hat diese
Staatsaffäre erneut klargemacht.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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