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Rheinische Post: Kommentar / Sal. Oppenheim - Urteil mit Augenmaß = Von Georg Winters

Geschrieben am 09-07-2015

Düsseldorf (ots) - Das Strafmaß gegen die Ex-Gesellschafter von
Sal. Oppenheim mag manchen nicht zufriedenstellen, der gerne alle
Angeklagten im Gefängnis gesehen hätte. Doch man muss sich davor
hüten, bei Strafprozessen gegen Führungskräfte aus der Geldbranche
permanent mit Schaum vor dem Mund zu urteilen. Zu oft stellt Volkes
Stimme eine Branche unter Sippenhaft, in der einige schwarze Schafe
den Ruf aller ruiniert haben. Das Rechtsempfinden vieler kann nicht
der Maßstab für die Rechtsprechung sein. Das Landgericht Köln hat
berücksichtigt, dass zwei Angeklagte ihre Schuld teilweise gestanden
haben, und das folgerichtig strafmildernd berücksichtigt. Die Banker
sind an ihrer eigenen Großmannssucht gescheitert, an der Unfähigkeit,
das Geschäft auch in schweren Zeiten erfolgreich zu managen. Aber sie
haben sich nicht selbst bereichert, und sie haben als persönlich
haftende Gesellschafter auch selbst Geld verloren. Das löst kein
Mitleid aus, aber es verringert die Schuld. Andererseits muss man
Manager bestrafen, die das Vermögen anderer beschädigen und durch
ihre Politik ein Unternehmen an den Rand des Zusammenbruchs treiben.
Eine Freiheitsstrafe, auch eine auf Bewährung, ist ein Urteil mit
Augenmaß.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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