| | | Geschrieben am 09-07-2015 Rheinische Post: Kommentar / 
Sal. Oppenheim - Urteil mit Augenmaß 
= Von Georg Winters
 | 
 
 Düsseldorf (ots) - Das Strafmaß gegen die Ex-Gesellschafter von
 Sal. Oppenheim mag manchen nicht zufriedenstellen, der gerne alle
 Angeklagten im Gefängnis gesehen hätte. Doch man muss sich davor
 hüten, bei Strafprozessen gegen Führungskräfte aus der Geldbranche
 permanent mit Schaum vor dem Mund zu urteilen. Zu oft stellt Volkes
 Stimme eine Branche unter Sippenhaft, in der einige schwarze Schafe
 den Ruf aller ruiniert haben. Das Rechtsempfinden vieler kann nicht
 der Maßstab für die Rechtsprechung sein. Das Landgericht Köln hat
 berücksichtigt, dass zwei Angeklagte ihre Schuld teilweise gestanden
 haben, und das folgerichtig strafmildernd berücksichtigt. Die Banker
 sind an ihrer eigenen Großmannssucht gescheitert, an der Unfähigkeit,
 das Geschäft auch in schweren Zeiten erfolgreich zu managen. Aber sie
 haben sich nicht selbst bereichert, und sie haben als persönlich
 haftende Gesellschafter auch selbst Geld verloren. Das löst kein
 Mitleid aus, aber es verringert die Schuld. Andererseits muss man
 Manager bestrafen, die das Vermögen anderer beschädigen und durch
 ihre Politik ein Unternehmen an den Rand des Zusammenbruchs treiben.
 Eine Freiheitsstrafe, auch eine auf Bewährung, ist ein Urteil mit
 Augenmaß.
 
 
 
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