| | | Geschrieben am 22-06-2015 EANS-News: Oberbank AG / Aktienrückkauf
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 Aktienrückkauf
 
 Veröffentlichung des Beschlusses betreffend die beabsichtigte
 Veräußerung eigener Aktien Veröffentlichung gemäß § 82 Abs.8 und 9
 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2002
 
 Der Vorstand der Gesellschaft hat am 22.Juni 2015 beschlossen, von
 den im Zuge des Aktienrückerwerbsprogrammes 2015 erworbenen eigenen
 75.688 Stück Aktien, 75.688 Stück Aktien und zwar 74.028 Stück an die
 Mitarbeiter im Zuge der Mitarbeiteraktion 2015 und 1.660 Stück an den
 Vorstand im Wege der Vorstandsvergütung in Aktien gem. § 39b BWG
 gemäß der Sitzung des Vergütungsausschusses des Aufsichtsrates der
 Oberbank AG vom 22.03.2015 zu verkaufen bzw. zu übertragen; dieser
 Beschluss sowie die Veräußerung der eigenen Aktien werden hiermit
 gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 82 Abs. 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4
 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
 
 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der
 13.Mai 2014.
 
 2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am
 13.Mai 2014 via euro adhoc und auf der Internetseite der Gesellschaft
 www.oberbank.at.
 
 3. Beginn und Dauer der Veräußerung eigener Aktien: die eigenen
 Aktien sollen am 25. und 26.Juni 2015 veräußert bzw. übertragen
 werden.
 
 4. Die Veräußerung eigener Aktien bezieht sich auf die auf Inhaber
 lautende Stammaktien der Oberbank AG.
 
 5. Beabsichtigt ist die Veräußerung eigener Aktien von bis zu 75.688
 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am
 stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,27 % und am
 gesamten Grundkapital von ca. 0,25 %.
 
 6. Der Gegenwert je Aktie beträgt EUR 52,10 (Kurs der Oberbank-Aktie
 vom 15.06.2015). Im Rahmen der Mitarbeiteraktion 2015 erhalten die
 Mitarbeiter für fünf gekaufte Aktie eine Aktie unentgeltlich
 zugeteilt (Modell 5+1).
 
 7. Die Veräußerung bzw. Zuteilung erfolgt außerhalb der Börse und zu
 dem Zweck, diese Aktien zur Bedienung der von der Gesellschaft
 beschlossenen Mitarbeiteraktion 2015 und für die Vorstandsvergütung
 (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu
 verwenden. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
 
 8. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß
 §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage
 der Gesellschaft,www.oberbank.at, zu erfüllen.
 
 Linz, am 22. Juni 2015
 
 Der
 Vorstand
 
 Rückfragehinweis:
 Oberbank AG
 Mag. Stefan Haasbauer
 0043 / 732 / 7802 - 37429
 stefan.haasbauer@oberbank.at
 
 Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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 Unternehmen: Oberbank AG
 Untere Donaulände  28
 A-4020 Linz
 Telefon:     +43(0)732/78 02-0
 FAX:         +43(0)732/78 58 10
 Email:       sek@oberbank.at
 WWW:         www.oberbank.at
 Branche:     Banken
 ISIN:        AT0000625108, AT0000625132
 Indizes:     WBI
 Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien
 Sprache:    Deutsch
 
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