EANS-News: ams AG / Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9.
Juni 2015
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Geschrieben am 11-06-2015 |   
 
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Aktienrückkauf 
 
ams AG 
FN 34109 k 
ISIN AT0000A18XM4 
 
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni  
2015 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 
4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2  
Abs 2 VeröffentlichungsV 
 
In der ordentlichen Hauptversammlung der ams AG, Unterpremstätten,  
wurde am 9. Juni 2015 zum 9. Punkt der Tagesordnung folgender  
Beschluss gefasst: 
 
"Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 4  
und Z 8 AktG, auf den Inhaber lautende Stückaktien der ams AG zu  
erwerben, wobei der Anteil der gemäß dieser Ermächtigung zu  
erwerbenden und der bereits erworbenen und von der ams AG noch  
gehaltenen eigenen Aktien am jeweiligen Grundkapital mit 10% begrenzt 
ist. Die Ermächtigung gilt für eine Dauer von 30 Monaten ab dem Tag  
dieser Beschlussfassung, sohin bis zum 09.12.2017. Der Gegenwert  
(Erwerbskurs) je zu erwerbender Stückaktie darf den Betrag von CHF  
1,-- nicht unterschreiten und den durchschnittlichen, ungewichteten  
Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage nicht mehr als  
30% überschreiten. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder 
außerhalb davon erfolgen, also auch unter Ausschluss des  
quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb  
einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). 
 
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand (in Abstimmung mit dem  
Aufsichtsrat gemäß §§ 169-171 AktG) weiters: 
 
a.      eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern, 
leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines 
mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; 
b.      eigene Aktien zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen zu 
verwenden; 
c.      eigene Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, 
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im 
In- und Ausland zu verwenden; 
d.      das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung eigener Aktien ohne 
Nennbetrag, die auf Inhaber lauten, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz AktG ohne 
weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, wobei der Aufsichtsrat 
ermächtigt wird, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von 
Aktien ergeben, zu beschließen; und 
e.      für eine Dauer von fünf Jahren, nämlich bis 09.06.2020, eigene Aktien 
gemäß § 65 Abs 1b AktG jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches 
Angebot oder auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, zu 
veräußern, wobei der Vorstand auch über den Ausschluss der allgemeinen 
Kaufmöglichkeit entscheiden kann." 
 
Unterpremstätten, im Juni 2015 
 
Der Vorstand 
 
Rückfragehinweis: 
Moritz M. Gmeiner 
Director Investor Relations 
Tel: +43 3136 500-31211 
Fax: +43 3136 500-931211 
Email: investor@ams.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: ams AG 
             Tobelbader Strasse   30 
             A-8141 Unterpremstaetten 
Telefon:     +43 3136 500-0 
FAX:         +43 3136 500-931211 
Email:       investor@ams.com 
WWW:         www.ams.com 
Branche:     Technologie 
ISIN:        AT0000A18XM4 
Indizes: 
Börsen: 
Sprache:    Deutsch
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