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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Urteil zur passiven Sterbehilfe Kluge Entscheidung Alexandra Jacobson, Berlin

Geschrieben am 05-06-2015

Bielefeld (ots) - Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat entschieden, dass die künstliche Ernährung für den französischen
Wachkoma-Patienten Vincent Lambert eingestellt werden darf. Bei
diesem Akt der passiven Sterbehilfe handelt es sich keineswegs um
einen Angriff auf die Menschenwürde, sondern um das genaue Gegenteil:
Lambert vegetiert seit langem fast ohne Bewusstsein dahin. Gemeinsam
mit der Ehefrau hatten die Ärzte diesen Schritt empfohlen. Der
Rechtsstreit dauerte solange, weil ein Teil der Familie sich mit dem
Ende des geliebten Sohnes oder Bruders nicht abfinden wollte. Man
kann nur hoffen, dass jetzt Frieden in die Familie einkehrt. Nichts
ist schwieriger als einen geliebten Menschen gehen zu lassen. Aber zu
einem Leben in Würde gehört auch ein würdevolles Ende. Lamberts
Ehefrau war immer davon überzeugt, dass ihr Mann lebensverlängernde
Maßnahmen abgelehnt hätte. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, eine
Patientenverfügung aufzusetzen und so rechtzeitig seinen Willen
kundzutun. Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod, aber
mit einer Patientenverfügung kann man den Angehörigen im Extremfall
Leid und Streit ersparen. Passive Sterbehilfe ist auch in Deutschland
erlaubt. Aktuell wird hierzulande darüber diskutiert, ob aktive,
organisierte Sterbehilfe verboten werden soll. Eine erste Debatte im
Bundestag hat allerdings Zweifel gesät, ob es für den Gesetzgeber
überhaupt erforderlich ist, sich in diesen sensiblen Bereich stärker
einzumischen.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de


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