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Allg. Zeitung Mainz: Wiedervorlage / Kommentar zum Tarifeinheitsgesetz

Geschrieben am 22-05-2015

Mainz (ots) - Auf den ersten Blick scheint alles klar. Mit dem
Tarifeinheitsgesetz wird endlich der Egoismus von
Spartengewerkschaften gebrochen, damit die Regel "Ein Betrieb - ein
Tarifvertrag" gelten kann. Die Stoßrichtung ist richtig. Es ist
unerträglich, wenn einzelne Berufsgruppen auf Kosten der
Restbelegschaft ihre Einzelinteressen durchpeitschen. Doch das
Tarifeinheitsgesetz ist offensichtlich nicht das taugliche Mittel, um
das Ziel zu erreichen. Denn mit dem Mehrheitsprinzip entzieht es
kleinen Gewerkschaften auf dem Umweg über die Rechtsprechung der
Arbeitsgerichte de facto das Streikrecht. Ohne Tariffähigkeit wird
ihnen die Existenzgrundlage entzogen. Die grundgesetzlich garantierte
Koalitionsfreiheit wäre gefährdet. Die bald angerufenen
Verfassungsrichter werden das Gesetz deshalb zur Wiedervorlage an die
Politik zurückverweisen. Doch was sind Alternativen? Regelungen zur
Zwangsschlichtung vor Streiks in Bereichen der öffentlichen
Daseinsvorsorge wären ebenfalls verfassungsrechtlich nicht
unbedenklich. Denn das Streikrecht im Grundgesetz wird nur dann
eingeschränkt, wenn es mit anderen Verfassungszielen kollidiert. Eine
Alternative wäre eine Variante des Tarifeinheitsgesetzes, welche
nicht nach dem bedenklichen Alles-oder-nichts-Prinzip Minderheiten
komplett ausklammert. Konkurrierende Gewerkschaften könnten zur
Bildung von Tarifgemeinschaften verdonnert werden, wobei sich das
Stimmenverhältnis nach dem jeweiligen Kräfteverhältnis richtet. Die
Koalitionsfreiheit würde in diesem Fall nicht angetastet. Kleinen
Gewerkschaften bliebe nicht mehr nur der Weg des kollektiven
Bettelns, sie könnten weiterhin in Tarifverhandlungen mitmischen,
aber eben nur als ein Teil der Gesamtbelegschaft.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Alexandra Maus
Newsmanagerin
Telefon: 06131/485980
amaus@vrm.de


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