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Badische Neueste Nachrichten: zu: Tarifstreit Kommentar von Rudi Wais

Geschrieben am 19-05-2015

Karlsruhe (ots) - Zur Tarifautonomie, wie sie das Grundgesetz
versteht, gehört allerdings nicht nur das Recht von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern, frei von staatlichen Eingriffen miteinander zu
verhandeln. Sie schließt auch das Recht aller Berufstätigen ein, die
eigenen Interessen selbst zu vertreten. Eine Regierung, die kleineren
Gewerkschaften per Gesetz die Geschäftsgrundlage entzieht und die
Tarifpolitik faktisch großen Mehrheitsgewerkschaften ohne jede
Konkurrenz überträgt, bewegt sich deshalb hart an der Grenze zum
Verfassungsbruch.



Pressekontakt:
Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung@bnn.de


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