| | | Geschrieben am 20-02-2015 Bundesverband Deutscher Detektive: "Für die Detektivarbeit sind absolute Fachleute nötig"
 | 
 
 Buchholz (ots) - Dass das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am
 Donnerstag in einem Urteil festgestellt hat, dass Arbeitnehmer vom
 Arbeitgeber nur beim konkreten Verdacht einer schweren
 Pflichtverletzung oder einer Straftat von Detektiven überwacht werden
 dürfen, ist für den Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) nichts
 Neues und beruflicher Alltag. Denn das regelt bereits eindeutig eine
 Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, das grundsätzlich
 geschützt ist: der Paragraph 32 des Bundesdatenschutzgesetzes. In dem
 verhandelten Fall hatte sich die Sekretärin eines Metallbetriebs
 krank gemeldet, der Arbeitgeber zweifelte an ihrer Arbeitsunfähigkeit
 und ließ sie von einem Detektiv überwachen. Das Bundesarbeitsgericht
 erklärte die Überwachung für rechtswidrig, da kein konkreter Verdacht
 eines Lohnfortzahlungsbetruges vorgelegen habe. Der Detektiv hätte
 den Auftrag also auch im Interesse des Auftraggebers zu dessen
 konkreten Verdachtsmomenten hinterfragen sollen.
 
 So tragen neben einschlägigen Fernsehformaten auch Detektive
 selbst immer wieder mit dazu bei, das Bild des Detektivs in der
 Öffentlichkeit zu verfälschen und in Verruf zu bringen. Erst kürzlich
 demonstrierte ein Privatermittler in einer Reportage des
 Norddeutschen Rundfunks im Detail, wie eine Observation mit einem
 Ortungssender funktioniert. Auch dies ist in der Detektivarbeit aber
 grundsätzlich verboten und lediglich unter bestimmten eng gefassten
 rechtlichen Voraussetzungen möglich.
 
 Gerade auf die problematische Verwendung von solchen
 Ortungsgeräten weist der Bundesverband Deutscher Detektive immer
 wieder hin. Schließlich hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil
 vom 4. Juni 2013 höchstrichterlich und eindeutig festgestellt, dass
 Detektive sich strafbar machen, wenn sie beispielsweise einen
 Peilsender an einem Auto anbringen. Ausnahmen sind hier nur in
 seltenen Einzelfällen möglich.
 
 Der BDD, ältester deutscher Berufsverband für Detektive, setzt
 sich seit Jahrzehnten für eine qualifizierte Aus- und Fortbildung von
 Detektiven ein, unter anderem mit Fortbildungsseminaren, die vom
 verbandseigenen Lehrinstitut organisiert werden. Für den Beruf des
 Detektivs gibt es in Deutschland, im Gegensatz zu vielen anderen
 Ländern, keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung und damit auch
 keine entsprechende Zulassung. "Im Markt tummeln sich daher noch
 immer viele schwarze Schafe, die es teilweise einfach nicht besser
 wissen und sich rechtswidrig verhalten", so BDD-Präsident Andreas
 Simon.
 
 Bei den Mitgliedern des Bundesverbands Deutscher Detektive ist
 laut Simon die berufsspezifische Qualifikation und Professionalität
 sichergestellt. Vor der Aufnahme in den Verband müssen sie unter
 anderem mindestens zwei Jahre lang im Gewerbe tätig sein und ihre
 Fach- und Sachkunde vor der Aufnahme- und Prüfungskommission des
 Verbandes nachweisen. Fach- und Sachkunde sind auch nötig, denn das
 Hauptbetätigungsfeld von Detektiven hat sich in den vergangenen
 Jahren immer stärker in Richtung Wirtschaftskriminalität verlagert.
 "Dafür werden absolute Fachleute benötigt, die den nötigen
 betriebswirtschaftlichen Hintergrund haben, rechtlich versiert und
 auch psychologisch geschult sind", so Simon weiter. "Die Beweise, die
 sie nach ihren Ermittlungen vorlegen, müssen schließlich gerichtsfest
 sein."
 
 
 
 Bei Rückfragen:
 
 Michael Raschke
 Presse- und Medienreferent BDD
 0171-8360438
 presse@bdd.de
 www.bdd.de
 
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