| | | Geschrieben am 20-02-2015 WDR-Rundfunkrat gegen starre Fristen für Angebote im Internet - Gremium will Sieben-Tage-Regel durch klare Kriterien ersetzen
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 Köln (ots) - Der WDR-Rundfunkrat hat sich in seiner jüngsten
 Sitzung gegen die im Rundfunkstaatsvertrag vorgegebene
 Sieben-Tage-Regel für Telemedien ausgesprochen. Danach dürfen
 öffentlich-rechtliche Sender aktuelle Sendungen (u. a. Tagesschau
 außer 20 Uhr, Morgenmagazin, Nachtmagazin) nur bis zu sieben Tage im
 Netz einstellen. Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des Gremiums,
 fordert "zeitgemäße Entscheidungen für die Verweildauer von Angeboten
 der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet". Dies sei
 "vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung und den veränderten
 Sehgewohnheiten der Nutzerinnen und Nutzer von Online-Medien dringend
 geboten".
 
 Statt starrer Regeln sollen sachbezogene Kriterien die Dauer von
 Angeboten im Netz bestimmen: der journalistisch-redaktionelle Anlass,
 die Verfügbarkeit nötiger Rechte und die Wirtschaftlichkeit. Diese
 Vorgaben hätten WDR und ARD bei den Verhandlungen über den
 Rechteerwerb zu berücksichtigen. Horst Schröder, der Vorsitzende des
 Ausschusses für Rundfunkentwicklung im WDR-Rundfunkrat, betont: "Die
 Angebote im Netz müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den
 Urheber- und Produzentenvergütungen stehen."
 
 Mit seiner aktuellen Stellungnahme (Stellungnahmen
 WDR-Rundfunkrat) richtet sich der WDR-Rundfunkrat vor allem an die
 Bund-Länder-Kommission. Sie hat den Auftrag, die verschiedenen
 Regulierungen für Rundfunk und Internet auf Bundes- und Landesebene
 aufeinander abzustimmen, da die verschiedenen Medien immer stärker
 zusammenwachsen ("Konvergenz").
 
 
 
 Pressekontakt:
 Die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
 Appellhofplatz 1
 50667 Köln
 Tel: 0221/220-5600
 
 Mailadresse: rundfunkrat@wdr.de
 
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