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Allg. Zeitung Mainz: Rechtslage ist geklärt / Kommentar zur Sterbehilfe

Geschrieben am 16-10-2014

Mainz (ots) - Wenn es um die letzten Dinge geht, sind menschliche
Zuwendung und die Linderung von Qualen das Wichtigste. Die
Palliativmedizin muss weiter gestärkt werden. Gestärkt werden muss
auch die Aufklärung:Wer sicher sein will, dass sich sein Ableben
selbstbestimmt vollzieht, soll sich in einer Patientenverfügung
festlegen. Alles andere, was sich derzeit im politischen Raum bei
dieser Problematik abspielt, ist Aktionismus, Spiegelfechterei,
Wichtigtuerei, vielleicht auch - man möge den Ausdruck in diesem
Kontext verzeihen - Show. Es gibt eine klare Rechtslage in
Deutschland. Die ist kompliziert, das haben Rechtslagen nun mal so an
sich. Aber sie ist akzeptabel und unterscheidet sich Gott sei Dank
elementar von der Rechtslage in anderen Staaten, den Niederlanden
etwa, oder der Schweiz. Die Begriffe "Sterbehilfe" und
"Liberalisierung" sind dort nichts anderes als schlimmer
Etikettenschwindel, um einen wahrlich leichthändigen, inakzeptablen
Umgang mit dem Leben zu kaschieren. Schlagend wird das an einem
Aspekt deutlich, den die Deutsche Wachkoma-Gesellschaft nennt:Mehr
als ein Drittel der Wachkomapatienten wachen demnach wieder auf und
nehmen dann, wenn auch mit Einschränkungen, am Leben teil. Wie gut,
dass man nicht zuvor ihren Tod herbeigeführt hat! Das deutsche Recht,
auch das ärztliche Standesrecht, lässt es definitiv zu, in der
Palliativmedizin in ausweglosen Fällen das Leid eines Sterbenden zu
lindern, auch wenn dies sein Sterben beschleunigt. Das ist eine
hinreichend sichere juristische Grundlage auch für den Arzt. Seine
ethische Verantwortung kann ihm ohnehin nichts und niemand abnehmen,
auch kein neues Gesetz.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Wolfgang Bürkle
Newsmanager
Telefon: 06131/485828
online@vrm.de


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