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Kretschmer/Rupprecht: Änderung von Artikel 91b Grundgesetz stärkt Leistungsfähigkeit und internationale Sichtbarkeit des deutschen Wissenschaftssystems

Geschrieben am 09-10-2014

Berlin (ots) - Künftig deutlich erweiterte
Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im
Wissenschaftsbereich

Morgen berät der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung von Artikel 91b Grundgesetz. Mit der
angestrebten Neufassung des Artikels werden die
verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte
Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich geschaffen.
Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, und deren bildungs-
und forschungspolitischer Sprecher, Albert Rupprecht:

Michael Kretschmer: "Hochschulen haben eine Schlüsselfunktion für
die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Der Gesetzentwurf trägt dem
Rechnung, schafft neue Perspektiven für die universitäre und
außeruniversitäre Kooperation und eröffnet damit unserer nationalen
Innovationspolitik neue Gestaltungsmöglichkeiten. Für den Bund ist
die Programmpauschale ein besonders wichtiges Instrument in der
Forschungspolitik. Das Instrument hat sich bewährt. Die
Programmpauschale flankiert und ermöglicht die wettbewerbliche
Forschungsförderung. Wir halten an der 20-prozentigen Zulage fest.
Hochschulen und Forschungsinstitute haben die berechtigte Erwartung,
dass sich in Zukunft auch die Länder an der Pauschale beteiligen.
Fünf Prozent von Länderseite sollten möglich sein. Schließlich hat
der Bund die Länder gerade beim BAföG umfänglich entlastet. Mit
insgesamt 25 Prozent würde die neue Programmpauschale dann die
Größenordnung erreichen, die auch von der EU im neuen Rahmenprogramm
für Forschung und Innovation 'Horizont 2020' verwendet wird."

Albert Rupprecht: "Mit der Änderung von Artikel 91b Grundgesetz
stellen wir die Weichen für eine weitere Stärkung der
Leistungsfähigkeit unseres erfolgreichen Wissenschafts- und
Innovationssystems. In den vergangenen Jahren hat der Bund -
insbesondere mit dem Hochschulpakt und der Exzellenzinitiative -
enorme Verantwortung bei der Hochschulfinanzierung übernommen und
damit ganz wesentlich zu einer großen und weltweit beachteten Dynamik
der deutschen Wissenschaft beigetragen. Dies war bislang aus
verfassungsrechtlichen Gründen aber nur thematisch und zeitlich
begrenzt möglich. Die Grundgesetzänderung macht nun den Weg dafür
frei, dieses Engagement des Bundes im Zusammenwirken mit den Ländern
in eine dauerhafte Anreizstruktur zu überführen.

So können beispielsweise Hochschulen künftig durch Bundesmittel
auch institutionell gefördert werden. Dies bedeutet mehr
Langfristigkeit, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit bei der
Finanzierung der deutschen Hochschulen. Gleichzeitig wird die
Verfassungsänderung die Zusammenarbeit von Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen erheblich erleichtern:
Komplexe rechtliche und administrative Probleme, die etwa bei der
Einrichtung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) oder des
Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG) aufgetreten sind,
entfallen künftig.

Klar ist aber auch: Bundesförderung muss einen Mehrwert für das
deutsche Wissenschaftssystem insgesamt bewirken. Das Kriterium der
überregionalen Bedeutung für das Bundesengagement bleibt deshalb
erhalten. Nur wenn wir unsere Ressourcen konzentriert und intelligent
einsetzen, wird es uns gelingen, die globale Wettbewerbsfähigkeit und
Sichtbarkeit unserer Wissenschaftslandschaft auszubauen, in den
internationalen Innovationsrankings auch künftig vorne zu bleiben und
die Grundlagen unseres Wohlstands zu sichern."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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