WAZ: Linke fordert Verbot der Terrormiliz "Islamischer Staat"
Geschrieben am 24-08-2014 |   
 
 Berlin (ots) - Die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) ist in  
Deutschland nicht verboten. Das geht aus der Antwort der  
Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die  
innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, forderte  
die Regierung auf, "schnellstmöglich ein Betätigungsverbot gegen  
diese Mördertruppe in die Wege" zu leiten. Das würde dazu beitragen,  
dass heimkehrende Syrien-Kämpfer nicht mehr öffentlich für die  
Organisation werben könnten, erklärte sie den Zeitungen der  
Funke-Mediengrupe (Montagausgaben). 
 
   Der Bundesregierung seien keine "Organisations-, Steuerungs- und  
Führungsstrukturen" der IS in Deutschland bekannt, ebenso wenig  
Aufrufe zu Anschlägen in Europa. Lediglich Einzelpersonen  
sympathisierten mit der Gruppierung. Es gebe allerdings eine Zunahme  
der Propagandabeiträge in sozialen Medien wie Facebook und Twitter. 
 
   Wie aus der Antwort weiterhin hervorgeht, kann die Regierung unter 
bestimmen Bedingungen deutschen Dschihadisten die Staatsbürgerschaft  
entziehen. Das erlaubt das Gesetz schon heute, wenn ein Bürger  
freiwillig ohne Erlaubnis der Bundeswehr für eine andere Armee "oder  
einem vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates" 
kämpft. Nach Angaben des  Vorsitzenden des Innenausschusses, Wolfgang 
Bosbach (CDU), wird geprüft, ob der Paragraf 28 des  
Staatsangehörigkeitsgesetzes auch für Personen gilt, die nicht für  
einen Staat, wohl aber für "die Privatarmee einer Terrororganisation  
kämpfen". Voraussetzung ist immer, dass der Betroffene die  
Staatsbürgerschaft des Landes besitzt, für das er kämpft. Denn laut  
Grundgesetz darf niemand mit der Ausbürgerung staatenlos werden. 
 
   Die Bundesregierung schätzt, dass bisher 400 Personen aus  
Deutschland nach Syrien ausgereist sind, um dort zu kämpfen. Etwa ein 
Drittel von ihnen ist inzwischen zurückgekehrt. Bei 40 Kämpfern lägen 
Hinweise vor, dass sie in Syrien verstorben seien, "wobei in keinem  
Fall eine behördliche Bestätigung vorliegt", so die Bundesregierung.  
Außerdem hätten die deutschen Behörden seit April 2013 insgesamt 28  
Personen an der Ausreise nach Syrien gehindert. Davon besaßen 18 die  
deutsche Staatsbürgerschaft. 
 
 
 
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