Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Deal im Verfahren Ecclestone
Blamabel
Carsten Heil
Geschrieben am 03-08-2014 |   
 
 Bielefeld (ots) - Wenn es im Fall Bernard Ecclestone so kommt, wie 
bisher berichtet wird, blamieren sich der deutsche Gesetzgeber und im 
Gefolge die deutsche Justiz bis auf die Knochen. Der  
Formel-1-Gewaltige ist angeklagt wegen Bestechung und Untreue in  
einem besonders schweren Fall. Das sind keine Kleinigkeiten, es  
könnte eine Verurteilung von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.  
Rechtlich ist es jedoch möglich, solch ein Verfahren mit einem  
sogenannten Deal (Handel) vorzeitig zu beenden. Paragraf 153a des  
Strafgesetzbuches lässt zu, dass ein Verfahren gegen Auflagen beendet 
wird. Die Auflage ist im Fall des Milliardärs Ecclestone die Zahlung  
von 100 Millionen Dollar (75 Millionen Euro). Das ist kein Handel,  
das ist ein Kuhhandel. Zwar ist dem Manager bisher noch nicht  
wirklich nachgewiesen worden, dass er schuldig ist, aber es ist die  
Aufgabe des Gerichtes, die Wahrheit herauszufinden und dann zu  
urteilen. Herrn Ecclestone wird der Prozess nun lästig, weil er ihn  
hindert, weitere Hunderte von Mil-lionen Euro mit dem Rennzirkus zu  
scheffeln. Das heißt: Wer nur genug Geld hat, sich freizukaufen, der  
muss sich vor der Justiz nicht fürchten. Der kann machen, was er  
will. Weniger reiche Zeitgenossen haben Pech. Das Blamable darin ist  
erstens, dass solche Paragrafen überhaupt im Gesetz stehen, und  
zweitens, dass die Münchner Justiz sich darauf einlässt. Sie könnte  
sehr wohl weiter prozessieren. 
 
 
 
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