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dbb zu EuGH-Urteil zur altersdiskriminierenden Besoldung/ Dauderstädt: "Gesetzgeber zunächst nicht gefordert"

Geschrieben am 19-06-2014

Berlin (ots) - Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat das
am 19. Juni 2014 in Luxemburg ergangene Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) zur altersdiskriminierenden Bezahlung von Beamten
in Berlin als wichtige Etappe auf dem Weg zur endgültigen Klärung des
Systemwechsels im Besoldungsrecht begrüßt: "Das EuGH hat die
geltenden Übergangsregelungen, die als altersdiskriminierend
kritisiert worden sind, grundsätzlich gewilligt. Aus dem Urteil
leitet sich daher kein zwingender gesetzlicher Änderungsbedarf ab."

Der dbb begrüßt, dass die jahrelange Ungewissheit damit beendet
ist, ob die Überleitungsregelungen mit ihrem Bezug auf
Dienstaltersstufen einen Verstoß gegen Unionsrecht darstellen.
Dauderstädt: "Gleichwohl hat der EuGH festgestellt, dass das frühere
System auf einer Altersdiskriminierung der Beamtinnen und Beamten
beruhte. Wir brauchen also weiter eine letztinstanzliche Klärung in
Deutschland. Es bleibt nämlich offen, wie die Aussage der Luxemburger
Richter zu interpretieren ist, dass eine Haftung der Bundesrepublik
Deutschland von deutschen Verwaltungsgerichten geprüft werden müsse."



Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de


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