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"Sonnensteuer" jetzt auch noch für Eigenheimbesitzer? / Solarwirtschaft fordert Verzicht auf Sonnensteuer und will andernfalls in Karlsruhe gegen EEG-Novelle klagen

Geschrieben am 12-06-2014

Berlin (ots) - Die Unterhändler der Regierungskoalition
diskutieren gegenwärtig angeblich, künftig alle neuen Betreiber von
Solarstromanlagen erheblich finanziell zu belasten, wenn sie Strom
für den Eigenbedarf erzeugen. Anders als bislang geplant sollen nach
Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung jetzt selbst
Eigenheimbesitzer künftig 40 Prozent der EEG-Umlage auf
selbstverbrauchten Solarstrom zahlen, derzeit wären das rund 2,5 Cent
je Kilowattstunde.

"Das schlägt dem Fass den Boden aus! Hier droht der größte
Rollback seit Beginn des Klimaschutzes in Deutschland. Wer
Klimaschützer derart bestraft, wird die Energiewende gegen die Wand
fahren", warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Aufgrund der
starken Förderkürzungen war die Photovoltaik-Nachfrage zuletzt
bereits um zwei Drittel eingebrochen. Die Solarbranche rechnet damit,
dass mit der geplanten "Sonnensteuer" kaum noch Investitionen in neue
Solarstromanlagen und Speichersysteme getätigt werden und die
Solarenergie-Ausbauziele der Bundesregierung verfehlt werden. Der
Strompreis für die Allgemeinheit werde dadurch nicht gesenkt,
stellten erst jüngst Wissenschaftler im Auftrag der Bundesregierung
fest.

Während Klimaschützer künftig zur Kasse gebeten werden, soll der
Eigenstromverbrauch des Kohlebergbaus von den Kosten der Energiewende
befreit werden. Im Schatten einer größtenteils vorgeschobenen
Kostendebatte werde mit der aktuellen Reform des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes darüber entschieden, wer künftig mit
welcher Technologie das Rennen macht. Körnig: "Geht es weiter mit der
Demokratisierung und Modernisierung unseres Energiesystems oder
erleben wir eine Remonopolisierung und Zementierung überkommener
zentraler Versorgungsstrukturen?"

Wenn sich die Vernunft jetzt nicht doch noch durchsetzt und die
"Sonnensteuer" vom Bundestag in den nächsten Tagen gekippt wird,
bleibt nur der Weg vors Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Das
Vorhaben, solaren Eigenverbrauch mit der EEG-Umlage zu belasten,
verstößt nach übereinstimmender Einschätzung zahlreicher Juristen
gegen das Grundgesetz.

Die von der Bundesregierung geplante finanzielle Belastung von
Solarstrom-Selbstversorgern senkt nicht die Energiewende-Kosten, wie
von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wiederholt behauptet
wurde. Zu diesem Ergebnis kommt ausgerechnet ein Gutachten, das von
der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben wurde. Die Gutachter
empfehlen darin, Solarstrom von Umlagen und Netzentgelten befreit zu
halten, um einen weiteren Ausbau der Solarenergie wirtschaftlich zu
ermöglichen. Finanzielle Mehrbelastungen seien für die Allgemeinheit
mit der Beibehaltung der EEG-Umlagebefreiung von Solarstrom nicht
verbunden. Der Verbraucher-Strompreis profitiere vielmehr sogar
derzeit durch eine "Entlastung der EEG-Umlage". Auch die
Verbraucherzentrale Bundesverband hält das Kostenargument für
vorgeschoben.

Körnig sieht jetzt den Bundestag in der Pflicht, die
"Sonnensteuer" aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. "Andernfalls
setzt sich die Politik dem Verdacht aus, sich zum Erfüllungsgehilfen
großer Energiekonzerne zu machen. Diese haben großes Interesse an
dieser Abgabe, um nicht durch eine zunehmende Energieversorgung in
Bürgerhand weitere Marktanteile zu verlieren", so Körnig. Ihr
Interessenverband hatte wiederholt gefordert Solaranlagenbetreiber
finanziell mit der EEG-Umlage zu belasten.

ZUM WEITERLESEN

Link zum Gutachten der Bundesregierung: http://bsw.li/1i7XVZH (Bitte
beachten Sie im Besonderen Seite 78 und 84)

Pressemitteilungen des BSW-Solar zur EEG-Novelle:
http://bsw.li/1g1W36U



Pressekontakt:
PRESSEKONTAKT / REDAKTIONELLE RÜCKFRAGEN:
David Wedepohl, Pressesprecher
Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Friedrichstrasse 78, 10117 Berlin
presse@bsw-solar.de
Telefon: 030 / 29 777 88 30
www.solarwirtschaft.de


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