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EuGH-Urteil im Digibet-Fall: Lösung für EU-rechstkonforme Glücksspielregulierung in Deutschland weiterhin offen

Geschrieben am 12-06-2014

Brüssel (ots) - Heute hat der Gerichtshof der Europäischen Union
(EuGH) im Fall Digibet und Albers (C-156/13) entschieden, dass
EU-Recht dem Nebeneinanderbestehen der Glücksspiellizenzen von
Schleswig-Holstein (SH) und dem zwischen den Bundesländern
beschlossenen "Glücksspielstaatsvertrag" nicht entgegensteht. Der
EuGH hat dabei die Verhältnismäßigkeit sowie die Übereinstimmung des
Staatsvertrags mit EU Recht nicht geprüft. Diese ist derzeit
Gegenstand eines vom deutschen Amtsgericht Sonthofen vorgelegten
Verfahrens, in dem vermutlich 2015 entschieden wird. Die Kommission
hat erklärt, nach Vorlage des deutschen Berichts über die
Durchführung des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli 2014 die Sach-
und Rechtslage zu prüfen sowie gegebenenfalls rechtliche Schritte
gegen Deutschland einzuleiten.

Der vorliegende Fall befasste sich mit der Frage, ob das
erfolgreich eingeführte offene Lizenzsystem für Betreiber von
Online-Glücksspielen in SH gleichzeitig mit dem äußerst restriktiven
von den Ländern gemeinsam verabschiedeten Glücksspielstaatsvertrag
bestehen darf. Der EuGH hat dazu festgestellt, dass die gleichzeitige
Existenz zweier unterschiedlicher Lizenzsysteme in einem föderalen
Staat nicht zwingend gegen EU-Recht verstößt.

In seiner heutigen Entscheidung geht der Gerichtshof nicht darauf
ein, ob der die Dienstleistungsfreiheit beschränkende Staatsvertrag
zum Glücksspielwesen in Deutschland gerechtfertigt werden kann und
somit den Vorschriften des Europarechts entspricht. Dies ist
Gegenstand eines weiteren, derzeit anhängigen Vorlageverfahrens. Die
Deutschland von der Europäischen Kommission gewährte zweijährige
Übergangsfrist zum Bericht über die Einführung des Staatsvertrags
läuft am 1. Juli 2014 aus. Da in den letzten beiden Jahren keine
einzige Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten nach dem
Staatsvertrag erteilt wurde, liegen die mangelnde Durchführbarkeit
des Vertrags sowie das Versäumnis Deutschlands zur Erreichung der
eigenen Zielsetzungen auf der Hand.

Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA, erklärt dazu: "Der
Staatsvertrag war für Deutschland ein offensichtlicher Misserfolg.
Das Modell Schleswig-Holsteins hat in den vergangenen Jahren unter
Beweis gestellt, dass es sowohl den Anbietern als auch den
Konsumenten eine zuverlässige und sichere Glücksspielregulierung
bieten kann. Die anderen Bundesländer sollten dem Beispiel
Schleswig-Holsteins oder den erfolgreichen Regulierungsmodellen
anderer EU-Mitgliedstaaten wie Dänemark oder Spanien folgen, wie es
auch die Niederlande bereits getan haben."

Haijer fügt hinzu: "Die zweijährige Frist, die Deutschland von der
Kommission zum Nachweis der Durchführbarkeit des Staatsvertrags und
der Übereinstimmung mit geltendem EU-Recht eingeräumt wurde, läuft in
weniger als einem Monat aus. Da bislang keine Lizenzen zur
Veranstaltung von Sportwetten erteilt wurden, ist es offenkundig,
dass dies auch bis zum Ende der Frist nicht gelingen wird. Wir
fordern die Kommission daher dringend zur Durchsetzung des EU-Rechts
in Deutschland sowie zur Eröffnung eines
Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Verstöße
gegen EU-Recht auf.

Zu den Hintergründen dieses Falls

Am 24. Januar 2013 legte der BGH dem EuGH Fragen zur Entscheidung
vor, die sich aus einem laufenden Verfahren ergeben hatten, in dem
ein für die Ausübung seiner Tätigkeit im Land Nordrhein-Westfalen
belangter privater Betreiber von Online-Glücksspielen geltend gemacht
hat, dass das deutsche System nicht mit Artikel 56 AEUV über den
freien Dienstleistungsverkehr vereinbar sei. In drei Urteilen vom
September 2010, die das deutsche Monopol für Sportwetten zum
Gegenstand hatten (Markus Stoß, Carmen Media und Winner Wetten), war
der EuGH bereits zu dem Schluss gekommen, dass das deutsche
Glücksspielsystem in seiner geltenden Ausgestaltung nicht den
Anforderungen des Unionsrechts entspräche, da vergleichsweise
harmlose Glücksspiele und Wetten damit monopolisiert und zugleich
risikoreichere Formen des Glücksspiels für den Wettbewerb geöffnet
würden.

Über die EGBA

Die EGBA ist der Verband der führenden Europäischen Online
Glücksspiel- und Sportwettenbetreiber Bet-at-home.com, BetClic,
bwinparty,, Digibet, Expekt, und Unibet. Die Gibraltar Betting and
Gaming Association (GBGA) ist ein assoziiertes Mitglied der EGBA. Die
EGBA ist eine Non-Profit Organisation mit Sitz in Brüssel. Sie
fördert das Recht privater Glücksspiel- und Sportwettenanbieter, die
in einem Mitgliedsstaat gesetzlich reguliert und als Lizenznehmer
arbeiten, auf einen fairen Zugang zum EU-Markt. Online-Glücksspiele
und Sportwetten stellen einen schnell wachsenden Markt dar, werden
aber in den kommenden Jahrzehnten immer noch einen relativ kleinen
Teil des gesamten Glücksspielmarktes einnehmen, in dem für die
traditionellen landgestützten Angebote ein Wachstum von EUR 79,7
Milliarden GGR in 2012 auf EUR 83 Milliarden GGR in 2015 erwartet
wird, so dass der Löwenanteil von 85 % des Marktes in diesem Bereich
verbleibt. Quelle: H2 Gambling Capital, September 2013.

www.egba.eu



Pressekontakt:
Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA
Tel.: +32 2 554 08 90
E-Mail: egba@egba.eu


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