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Weser-Kurier: Kommentar von Joerg Helge Wagner zum Bundespräsidenten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Geschrieben am 10-06-2014

Bremen (ots) - Muss unser Bundespräsident eigentlich der gütige
Ersatz-Monarch für ausnahmslos alle Bundesbürger sein - auch für
jene, die diesen Staat mit seinen garantierten Rechten und Freiheiten
ablehnen? Nein, er muss nicht! Darf er diese Leute aber auch offensiv
in die Schranken weisen, ihre gefährliche Verschrobenheit deutlich
ansprechen, gar vor ihnen warnen? Ja, er darf! So haben es jene
entschieden, die noch über dem Staatsoberhaupt stehen: die Richter
des Bundesverfassungsgerichts, gleichsam die Hohepriester unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese Grundordnung lässt
sich ja sehr viel bieten von jenen, welche sie mit Hass und Häme
überschütten. Sie dürfen diese Meinung äußern und sie haben das
Recht, sich politisch zu organisieren. Haben sie dann auch noch bei
Wahlen geringen Erfolg, verpflichtet sie den Staat sogar dazu, seine
Gegner mit Kostenerstattung zu alimentieren - was im Fall der NPD ja
auf eine Art Existenzsicherung hinausläuft. Bei derartiger
Großzügigkeit ist es im Wortsinn nur gerecht, wenn dem Oberhaupt
dieses Staates zumindest kein Maulkorb verpasst wird. Der
Bundespräsident agiert im Spannungsfeld von gebotener Neutralität und
geforderter Repräsentanz dieses Staates. Das aber schließt
Gleichgültigkeit gegenüber menschenverachtenden Extremisten aus. Gut,
das dies jetzt auch höchstrichterlich festgestellt worden ist.



Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de


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