Ethikrat legt Stellungnahme zur Biosicherheit vor
Geschrieben am 07-05-2014 |   
 
 Berlin (ots) - Wie sollte man mit Forschung umgehen, die zum  
medizinischen Fortschritt oder anderen gesellschaftlich wichtigen  
Zielen beitragen möchte, gleichzeitig aber auch von Bioterroristen  
oder anderen Straftätern missbraucht werden könnte? Zu dieser Frage  
gibt der Deutsche Ethikrat in seiner heute der Bundesregierung und  
der Öffentlichkeit übergebenen Stellungnahme "Biosicherheit -  
Freiheit und Verantwortung in der Wissenschaft" fünf Empfehlungen ab, 
die von bewusstseinsbildenden Maßnahmen und einem bundesweit gültigen 
Forschungskodex für Wissenschaftler bis hin zu Vorschlägen für  
rechtlich verbindliche Regelungen und internationale Initiativen  
reichen. 
 
   Manche Forschungsergebnisse in den Lebenswissenschaften können  
nicht nur zum Nutzen des Einzelnen und der Gesellschaft angewandt,  
sondern auch in Schädigungsabsicht missbraucht werden. Zwei Studien,  
in deren Verlauf die Übertragbarkeit von Vogelgrippeviren zwischen  
Säugetieren experimentell erhöht worden war, hatten 2012 weltweit  
eine bis heute andauernde internationale Diskussion über den Umgang  
mit missbrauchsgefährdeter Forschung in den Lebenswissenschaften  
ausgelöst. 
 
   Besorgniserregende biosicherheitsrelevante Forschung (Dual Use  
Research of Concern, kurz DURC) umfasst Arbeiten, bei denen  
anzunehmen ist, dass sie Wissen, Produkte oder Technologien  
hervorbringen, die direkt von Dritten missbraucht werden können, um  
das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die Umwelt oder andere  
Rechtsgüter zu schädigen. 
 
   Der Ethikrat hat im Auftrag der Bundesregierung erörtert, ob die  
in Deutschland geltenden rechtlichen Regelungen und die  
Verhaltenskodizes von Wissenschaft und Wirtschaft ausreichen, um das  
Missbrauchspotenzial von DURC zu minimieren. Er kommt dabei zu dem  
Ergebnis, dass zwar viele Regelungen existieren, aber weitere  
bewusstseinsbildende und verantwortungsfördernde Maßnahmen sowie  
rechtliche Regelungen für eine angemessene Risikovorsorgestrategie  
notwendig sind. 
 
   Im Einzelnen spricht sich der Ethikrat erstens dafür aus, in der  
Wissenschaftsgemeinschaft das Bewusstsein für Missbrauchsgefahren zu  
schärfen, zweitens einen bundesweit gültigen Forschungskodex für  
einen verantwortlichen Umgang mit missbrauchsgefährdeter Forschung zu 
erstellen und drittens die Förderung von DURC-Vorhaben an das  
positive Votum einer neu einzurichtenden DURC-Kommission zu knüpfen. 
 
   In seiner vierten Empfehlung macht der Ethikrat Vorschläge für  
rechtlich verbindliche Regelungen. Dazu gehören die gesetzliche  
Definition von DURC, die Einsetzung einer DURC-Kommission, die  
Verpflichtung, sich vor Durchführung solcher Forschung durch dieses  
Gremium beraten zu lassen, sowie die Verankerung eines Verfahrens zur 
Evaluation des DURC-Beratungsverfahrens. 
 
   Die Beratung der DURC-Kommission soll sich u.a. auf die Frage  
beziehen, ob die Risiken im Verhältnis zu den Chancen verantwortbar  
sind. Die Kommission soll ferner Empfehlungen zu Maßnahmen der  
Risikominimierung, zu einem begleitenden Monitoring, zu geplanten  
Forschungskooperationen sowie zur Weitergabe und Veröffentlichung von 
DURC-Ergebnissen geben. 
 
   Einige Ratsmitglieder empfehlen die Ergänzung des  
Beratungsverfahrens um ein Genehmigungsverfahren durch eine  
Bundesbehörde. 
 
   In seiner fünften Empfehlung fordert der Ethikrat die  
Wissenschaftsgemeinschaft und die Bundesregierung auf, sich auch in  
der Europäischen Union und international für die Entwicklung  
vergleichbarer Standards im Umgang mit biosicherheitsrelevanter  
Forschung einzusetzen. 
 
   Die Stellungnahme kann unter  
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-biosicherheit.pdf  
abgerufen werden. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Ulrike Florian  
Deutscher Ethikrat  
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  
Jägerstraße 22/23  
D-10117 Berlin  
 
Tel:    +49 30 203 70-246 
Fax:    +49 30 203 70-252 
E-Mail: florian@ethikrat.org  
URL:    www.ethikrat.org
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