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Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz: bpa sieht Stolpersteine / Landesgruppe unterbreitet Änderungsvorschläge

Geschrieben am 17-03-2014

Erfurt (ots) - Als letztes der 16 Bundesländer will Thüringen ein
eigenes Wohn- und Teilhabegesetz verabschieden. Darin wird das Wohnen
mit Betreuung und in Pflegeheimen geregelt. In der Anhörung am 13.
März 2014 hat die bpa-Landesgruppe Thüringen Änderungsvorschläge an
wichtigen Stellen eingebracht. Denn in der jetzigen Form sieht der
mitgliederstärkste Verband Thüringens im Bereich ambulanter und
stationärer Pflegeeinrichtungen bürokratische Stolpersteine, unklare
Befugnisse der Landesregierung und Hürden, insbesondere für
alternative Wohnformen.

Das Wohn- und Teilhabegesetz bedroht in seiner jetzigen Fassung
die bestehenden sowie die Schaffung alternativer Wohnformen in
Thüringen. Mit dem vor einem Jahr vom Bundestag verabschiedeten
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz erhält jede und jeder Pflegebedürftige
in einer selbst organisierten Wohnform, wie zum Beispiel einer
Alten-WG, 200 Euro. Das Geld kann zur Finanzierung einer Präsenzkraft
eingesetzt werden.

Das selbstbestimmte Wohnen in ambulant betreuten Wohngruppen
entspricht dem Wunsch vieler Menschen. "Sollten diese Wohnformen wie
geplant bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung unter das neue Heimrecht
fallen, wären die dort lebenden Menschen früher auf Sozialhilfe
angewiesen und die Existenz bestehender WGs stünde vor dem aus", gibt
der bpa-Landesbeauftragte Thomas Engemann zu bedenken und plädiert
für eine entsprechende Änderung.

Zudem kritisiert der bpa Thüringen den bürokratischen Aufwand
durch Doppelprüfungen. Neben dem medizinischen Dienst der
Krankenkassen soll auch die neu zu gründende Heimbehörde parallel
Prüfungen, mit gleichen Prüfinhalten, in ein und derselben
Einrichtung durchführen können. "Doppelprüfungen steigern den
bürokratischen Aufwand, fördern ein Klima des Misstrauens und gehen
zulasten der eigentlichen Aufgaben", stellt Astrid Regel,
stellvertretende bpa-Landesvorsitzende, klar. Der bpa schlägt eine
klarere Aufgabenverteilung zwischen MDK und Behörde vor.

Trotz vielfacher Forderungen der Trägerverbände hat die
Landesregierung ihren Entwurf für eine Verordnung zur Regelung der
Personalausstattung, Bewohnermitwirkung und der baulichen
Voraussetzungen noch nicht veröffentlicht. "Im Sinne von
Planungssicherheit ist es für die Einrichtungsbetreiber wichtig zu
wissen, was die Landesregierung wie regeln will, bevor das Gesetz
verabschiedet wird", erläuterte Engemann den Wunsch nach
Veröffentlichung der entsprechenden Regelungen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast
200 in Thüringen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze. Das
investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Thomas Engemann, bpa-Landesbeauftragter, Tel.: 0361/653 86 88


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