| | | Geschrieben am 04-03-2014 Europawahl 2014: 64,4 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland
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 Wiesbaden (ots) - Bei der achten Direktwahl des Europäischen
 Parlaments am 25. Mai 2014 werden nach einer ersten Schätzung des
 Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 64,4
 Millionen Deutsche und weitere Unionsbürgerinnen und -bürger
 wahlberechtigt sein, davon 33,1 Millionen Frauen und 31,2 Millionen
 Männer.
 
 Deutschland wird künftig mit 96 Abgeordneten im Europäischen
 Parlament vertreten sein. Die Gesamtzahl der Abgeordneten verringert
 sich von derzeit 766 auf die im Vertrag von Lissabon festgelegte
 Höchstzahl von 751.
 
 Bei der Wahl der Europaabgeordneten aus der Bundesrepublik
 Deutschland werden etwa 61,4 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein.
 Daneben können an der Wahl außerdem rund 2,9 Millionen weitere
 Unionsbürgerinnen und -bürger teilnehmen. Dabei handelt es sich um
 Staatsangehörige aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen
 Union, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Sie können
 entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in
 Deutschland oder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat ausüben. Wie die
 deutschen Wählerinnen und Wähler müssen sie für die Wahl in
 Deutschland die jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen nach dem
 Europawahlgesetz erfüllen. Für die hier lebenden ausländischen
 Unionsbürgerinnen beziehungsweise -bürger gelten zusätzlich besondere
 Regelungen für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse. Nähere
 Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
 unter www.bundeswahlleiter.de nachzulesen.
 
 Von den Wahlberechtigten können sich etwa 5,2 Millionen junge
 Menschen erstmals an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen
 Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligen. Darunter
 sind insgesamt rund 4,7 Millionen deutsche Erstwählerinnen (2,3
 Millionen) und -wähler (2,4 Millionen), die in der Zeit vom 8. Juni
 1991 bis 25. Mai 1996 geboren wurden und etwa 0,3 Millionen weitere
 Unionsbürger sowie 0,2 Millionen weitere Unionsbürgerinnen.
 
 Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
 
 Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
 Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland,
 Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
 Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
 Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
 
 Weitere Auskünfte gibt:
 
 Büro des Bundeswahlleiters Telefon: (0611) 75-4863
 http://www.bundeswahlleiter.de/kontakt
 
 
 
 Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
 Der Bundeswahlleiter
 Telefon: (0611) 75-3444
 E-Mail: presse@destatis.de
 
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