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Freie Arztwahl auch im Heim / In der Praxis stößt das Prinzip aber häufig an Grenzen

Geschrieben am 19-02-2014

Baierbrunn (ots) - Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung
behalten ihr Recht auf freie Arztwahl. Sie sind nicht verpflichtet,
einen vom Heim organisierten ärztlichen Dienst in Anspruch zu nehmen,
erklärt die Rechtsanwältin Ulrike Kempchen von der
Bundesinteressenvertretung der Heimbewohner (BIVA) im
Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". In der Praxis sei das Prinzip
aber häufig nicht einzulösen, denn viele Niedergelassene, besonders
Fachärzte, stünden für Heimbesuche nicht zur Verfügung. Die
Einrichtung muss helfen, den Arztbesuch zu organisieren. Das Personal
ist aber nicht verpflichtet, den Patienten zum Arzt zu begleiten.
Gute Heime bieten den Service freiwillig an. Darauf sollte man schon
bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung achten.

Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung
frei.

Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 2/2014 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.senioren-ratgeber.de


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