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Neue OZ: Kommentar zum Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung

Geschrieben am 14-02-2014

Osnabrück (ots) - Überfällige Reform

Es wird höchste Zeit, dass der Bundestag das Gesetz gegen
Abgeordnetenbestechung verschärft. Denn Deutschland zählt, neben
Syrien und Nordkorea, zu den wenigen Staaten, die bisher noch nicht
die UN-Konvention zur Bekämpfung von Korruption ratifiziert haben. Zu
dieser Minderheit zu gehören, das bleibt bis zu einer Neuregelung ein
Ärgernis. Allerdings hatten Politiker in zahlreichen Ländern mit der
Ratifizierung überhaupt kein Problem, dafür aber ergaben sich in der
Praxis Schwierigkeiten mit der Korruption. In Deutschland handelte es
sich dagegen überwiegend um eine Theoriediskussion. Dennoch ist es
gut, dass auch sie bald beendet sein wird. Denn der bisherige
Paragraf 108e des Strafgesetzbuches war praktisch eine rein
symbolische Gesetzgebung und daher bedeutungslos. Die Vorschrift
bezog sich nur auf Abstimmungen im Parlament und in den Ausschüssen.
Doch die Meinungsbildung läuft anderswo, etwa in den Fraktionen. Der
Teufel steckt allerdings im Detail. Eine Reform ist nur sinnvoll,
wenn die Parlamentarier genau wissen, wann sie sich strafbar machen
und wann nicht. So darf es nicht sein, dass ein Politiker wegen einer
harmlosen Einladung eines Verbandes gleich ins Visier der
Staatsanwaltschaft gerät. Oder verunsichert ist, ob er einen
Kugelschreiber oder ein Taschenbuch annehmen darf. Hier muss künftig
für die Bundestagsabgeordneten absolute Klarheit herrschen.

Christof Haverkamp



Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207


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