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Rauchmelder für alle / Dieser "Eingriff" in das Sondereigentum ist erlaubt (FOTO)

Geschrieben am 03-02-2014

Berlin (ots) -

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann mehrheitlich beschließen,
dass alle ihre Mitglieder in ihren Wohnungen Rauchmelder anbringen
lassen müssen. Das ist kein unzulässiger Eingriff in das
Sondereigentum - zumindest dann nicht, wenn entsprechende
öffentlich-rechtliche Vorschriften bestehen. Der Einbau von
Rauchmeldern ist nach höchstrichterlicher Einschätzung für die
Sicherheit eines Gebäudes von großer Bedeutung. Ähnlich wie eine
Rettungsleiter könne das dazu beitragen, Menschenleben zu retten. Der
Hinweis, man könne Rauchmelder ja auch im Bereich des
Gemeinschaftseigentums anbringen, ist nach Auskunft des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS nicht ausreichend, um einzelne
Wohnungseigentümer zu entlasten. Außerdem kommt hinzu: Die
Rauchmelder werden ja an der Decke angebracht, die in ihrer Substanz
sowieso im Gemeinschaftseigentum steht. (Bundesgerichtshof,
Aktenzeichen V ZR 238/11)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de


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