neues deutschland: Bahntickets und Kartellverfahren: Bahn frei!
Geschrieben am 30-01-2014 |   
 
 Berlin (ots) - Dass es in Deutschland 380 Wettbewerber auf den  
Schienenwegen gibt, stellt Bahnchef Rüdiger Grube gern als Glanzpunkt 
eines liberalen Eisenbahnverkehrs heraus. Das Nebeneinander der  
großen Deutschen Bahn und der anderen Eisenbahnunternehmen  
funktioniert im Güter- und im Personennahverkehr. Der Reisende erhält 
seine Fahrausweise, egal, wer die Züge fährt. Anders im Fernverkehr:  
Hier fahren neben Zügen der Staatsbahn nur wenige Konkurrenten, wie  
der Interconnex Leipzig-Warnemünde von Veolia und die Bahnen von HXK  
Hamburg- Köln. All diese Züge fahren nicht auf Bestellung sogenannter 
Aufgabenträger, sondern in eigenwirtschaftlicher Verantwortung. Wenn  
die Deutsche Bahn für die HXK-Bahngesellschaft keine Fahrkarten  
verkauft, sieht das zunächst nach unzulässiger Monopolmacht aus. Denn 
die Hälfte der Reisenden besorgt sich die Fahrkarten erst auf dem  
Bahnhof, wo HXK bisher nicht vertreten ist. Die Bahn fühlt sich nicht 
verpflichtet, die Züge der Konkurrenten zu füllen, bietet jedoch in  
den Bahnhofsgebäuden Räume für den Fahrkartenverkauf der Wettbewerber 
an. So kann sie zu Recht dem am Donnerstag eingeleiteten Verfahren  
des Bundeskartellamtes zum Vertrieb im Personenverkehr gelassen  
entgegensehen. Im Nachteil ist allerdings weiter der Reisende. Ändern 
lässt sich das aber nur durch eine Verkehrspolitik, die den  
Fernverkehr bestellt und bezuschusst wird wie den Nahverkehr. Der mit 
der Bahnreform geänderte Paragraf 87 e des Grundgesetzes lässt es zu. 
 
 
 
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