PROKON Interessengemeinschaft - Was Anleger jetzt tun müssen!
Geschrieben am 24-01-2014 |   
 
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      PROKON SCHUTZGEMEINSCHAFT 
      http://ots.de/qUt87 
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   Lahr (ots) - Ein Insolvenzantrag beschäftigt zehntausende Anleger, 
die in PROKON Genussrechte investierten. Der eingereichte  
Insolvenzantrag der PROKON Regenerative Energie GmbH ist die  
ernüchternde Konsequenz der Abstimmung der Anleger. Wegen einer  
Kündigungswelle waren rund 75.000 Anleger aufgerufen, binnen 1 ½  
Wochen über die Zukunft ihrer Kapitalanlage mitabzustimmen. Trotz  
eindringlicher Appelle seitens der Geschäftsführung wurden zu viele  
PROKON Genussrechte gekündigt, sodass die PROKON Regenerativen  
Energien GmbH den Gang zum Insolvenzgericht antrat. 
 
   Es ist zunächst festzuhalten, dass nun es eine einfache  
"Patentlösung" es angesichts der schwierigen Sach- und Rechtsfragen   
nicht geben wird. Dies zeigt sich schon anhand der grundlegenden  
Frage, ob es wegen der Kündigung von Genussrechten überhaupt zu einem 
Insolvenzverfahren kommen kann. Diese Fragestellung wurde bereits  
während der damals noch laufenden Abstimmung aufgeworfen und sorgte  
für Aufruhr. Derzeit befindet sich die PROKON Regenerative Energien  
GmbH nicht im Insolvenzverfahren, sondern im  
Insolvenzeröffnungsverfahren. Am Ende des  
Insolvenzeröffnungsverfahrens steht die Entscheidung des  
Insolvenzgerichts, ob über die Gesellschaft ein Insolvenzverfahren zu 
eröffnen ist. 
 
   Anleger sollten in jedem Fall angesichts der Komplexität des Falls 
anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und Fachanwälte für Bank- und 
Kapitalmarktrecht und Insolvenzrechtsspezialisten aufsuchen. Es ist  
sehr sinnvoll, dass die Anleger sich organisieren. Anleger können  
sich der Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen  
anschließen. Die sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im  
Insolvenzrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen  
vertreten bereits in anderen Massenschadenfällen tausende Anleger.  
Nun wurde auch für die Anleger von PROKON Genussrechten eine  
Interessengemeinschaft gegründet. Es soll ermittelt werden, welche  
rechtlichen Optionen den betroffenen Anlegern offenstehen. Anleger  
können sich ab sofort anschließen. 
 
   Mehr Informationen: 
 
   http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de 
 
 
 
Pressekontakt: 
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht 
Einsteinallee 3 
77933 Lahr 
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 
prokon@dr-stoll-kollegen.de 
www.dr-stoll-kollegen.de
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