| | | Geschrieben am 16-01-2014 Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Baden-Württemberg/Polizeireform/Gall
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 Stuttgart (ots) - Zwar desavouiert die Entscheidung des
 Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht die Polizeireform: Es bleibt
 richtig, die Kräfte zu bündeln, um einerseits mehr Beamte auf die
 Straße zu bringen und anderseits neue Formen der Kriminalität, wie
 sie etwa das Internet generiert, wirksamer zu bekämpfen. Dennoch
 verschattet diese juristische Niederlage Innenminister Galls
 unzweifelhaften Erfolg, eine derart groß angelegte Reform
 vergleichsweise reibungslos über die Bühne gebracht zu haben - mit
 den Kräften der eigenen Verwaltung und ohne das heute
 selbstverständlich gewordene Mittun teurer externer Berater.
 
 Allerdings lohnt es sich, auch den Urheber der einstweiligen
 Anordnung aus Karlsruhe in den Blick zu nehmen. Joachim Lautensack
 ist Landeschef der Polizeigewerkschaft im Beamtenbund und hat sich
 als solcher als scharfer Kritiker der Gall'schen Polizeireform
 hervorgetan. Was ihn aber nicht davon abhielt, sich selbst um einen
 Präsidentenposten zu bewerben und - nach prompter Ablehnung - vor
 Gericht zu ziehen. Eine solche Verquickung von Verbandspolitik und
 Eigeninteresse verbietet sich. Wie will sich Lautensack nun etwa des
 Vorwurfs erwehren, sein Widerstand gegen die Reform sei von der
 taktischen Überlegung getragen gewesen, der Minister werde dem
 gängigen Reflex aller Machtstrategen folgen und den lautesten
 Kritiker schlicht dadurch zum Schweigen bringen, dass er ihn
 einkauft? Richtig gehandelt hätte der Gewerkschaftschef, hätte er
 einem unterlegenen Bewerber, sofern aufzuspüren, zu einer Klage
 geraten und des Beistands seines Verbands versichert.
 
 
 
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