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Bundessozialgericht wartet EuGH-Entscheidung ab

Geschrieben am 13-12-2013

Berlin (ots) - Als sehr unglücklich wertet Alexander Gauland,
stellvertretender Sprecher der Alternative für Deutschland, die
Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), vorläufig kein Urteil in
Sachen ALG-II für EU-Ausländer zu fällen. Das Gericht hatte gestern
verkündet, sich zu vertagen und auf eine Grundsatzentscheidung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten. "Diese Frage berührt den
Kern des deutschen Sozialstaats und betrifft die Interessen aller
deutschen Bürger. Da sollte man von einem deutschen Gericht auch
erwarten können, dass es den Mut aufbringt, hierzu ein Urteil zu
fällen. Zumal dies dem Prinzip der Subsidiarität entspräche -
einstmals das Kernkonzept der EU."

Die Beteiligung des EuGH betrachtet Gauland als höchst
problematisch. Es sei zweifelhaft, ob das höchste europäische Gericht
tatsächlich unabhängig und frei urteilen könne, nachdem Viviane
Reding, die EU-Justizkommissarin, bereits Großbritannien wegen dieser
Frage den Austritt aus der EU nahe gelegt hat. Zumal der EuGH im
Zweifel immer für "mehr Europa" entschieden habe. Auch zeigte sich
Gauland skeptisch, dass die deutschen Interessen angemessen
berücksichtigt werden: "Dass nun am Ende ein europäisches Gericht
darüber entscheidet, wen der deutsche Sozialstaat zu unterstützen
habe, ist höchst gefährlich und birgt großen politischen
Sprengstoff."

Trotz seiner Skepsis, so der stellvertretende AfD-Sprecher
abschließend, hoffe er dennoch, das der EuGH bei seiner
Grundsatzentscheidung Vernunft walten lassen werde: "Aufgrund der
Freizügigkeit innerhalb der EU allen EU-Bürgern den Zugriff auf
deutsche Sozialleistung eröffnen zu wollen, ist geradezu grotesk.
Freizügigkeit soll der Öffnung des Arbeitsmarkts für EU-Bürgern
dienen und nicht den Sozialtourismus fördern."



Pressekontakt:
Alternative für Deutschland
Dagmar Metzger
+49-89-35775790
presse@alternativefuer.de


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