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Kleiner zum Haushaltsplan 2014 der Deutschen Rentenversicherung Bund

Geschrieben am 04-12-2013

Berlin (ots) - Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen
Rentenversicherung Bund, Dr. Hartmann Kleiner, befasste sich in
seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Vertreterversammlung
mit dem Haushaltsplan 2014.

Gesamtvolumen des Haushalts und Rentenausgaben

Das Gesamtvolumen des Haushalts der Deutschen Rentenversicherung
Bund für 2014 beträgt nach Kleiners Worten rund 135 Milliarden Euro.
Die veranschlagten Rentenausgaben der Deutschen Rentenversicherung
Bund - ohne die beabsichtigten Änderungen durch die neue Regierung -
beliefen sich nach dem Haushaltsplan auf rund 116,4 Milliarden Euro.

Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner

Der zweitgrößte Ausgabenposten seien die Aufwendungen für die
Krankenversicherung der Rentner mit rund 8,2 Milliarden Euro.
"Angesichts dieser Größenordnung wird deutlich, dass wir die
Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in
Deutschland aufmerksam verfolgen müssen", sagte Kleiner.

Ausgaben für Rehabilitation

Mit einem Anteil von 2 Prozent am Haushaltsvolumen werden für 2014
Ausgaben für die Rehabilitation in der Deutschen Rentenversicherung
Bund in Höhe von rund 2,66 Milliarden Euro geplant, so Kleiner. Er
verwies darauf, dass die Ausgaben für Rehabilitation gut angelegte
Beitragsmittel seien. Die Rentenversicherung könne so den
Versicherten in einer Vielzahl von Fällen den Verbleib im
Erwerbsleben ermöglichen. Statt einer vorzeitigen Rentenzahlung
würden dann weiter Beiträge entrichtet. Neben der rein
wirtschaftlichen Betrachtung sollte aber nicht vergessen werden, dass
den Betroffenen dadurch eine erheblich größere Lebensqualität
ermöglicht wird, so Kleiner.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Kleiner ging in seinem Bericht weiter auf die Verwaltungs- und
Verfahrenskosten der Deutschen Rentenversicherung Bund ein. Nach dem
Haushaltsansatz lägen die Verwaltungs- und Verfahrenskosten bei 1,2
Prozent des gesamten Haushaltsvolumens. Kleiner machte in diesem
Zusammenhang deutlich, dass der Planansatz für die Verwaltungs- und
Verfahrenskosten klar unter der für das Haushaltsjahr 2014
festgeschriebenen Obergrenze liegt.

Koalitionsvertrag

Zum Abschluss seines Berichts ging Kleiner auf die im
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarten
Leistungsausweitungen in der Rentenversicherung ein. Er begrüßte die
Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten sowie die Einführung einer
demographischen Komponente bei der Fortschreibung des Reha-Budgets.
Eindringlich warnte er allerdings davor, die sogenannte Mütterrente
oder den abschlagsfreien Rentenzugang mit 63 statt aus Steuermitteln
systemwidrig durch die Rentenversicherungsbeiträge zu finanzieren. Im
Koalitionsvertrag seien zur Finanzierung zwar keine Ausführungen
gemacht worden, es stehe aber zu befürchten, dass die Kosten auf die
Rentenversicherung abgewälzt werden sollen. Neben Auswirkungen auf
dem Arbeitsmarkt aufgrund steigender Lohnkosten hätte eine derartige
Fehlfinanzierung auch negative Folgen für die Rentenanpassung. Somit
müssten die Begünstigten letztlich erhebliche Teile der "Wohltaten"
selbst finanzieren.

Der vollständige Bericht von Dr. Hartmann Kleiner ist im Internet
unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abrufbar.



Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 8654-27379
Mail: pressestelle@drv-bund.de


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